Justiz

Amazon scheitert mit Klage gegen strengere Regeln als sehr große Internetplattform

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Amazon-Logo Bild: AFP

Der Onlinehändler Amazon gilt weiter als sehr große Internetplattform in der Europäischen Union und muss damit bestimmte Pflichten erfüllen. Das EU-Gericht wies eine Klage dagegen ab.

Der Onlinehändler Amazon gilt weiter als sehr große Internetplattform in der Europäischen Union und muss damit bestimmte Pflichten erfüllen. Das EU-Gericht in Luxemburg wies am Mittwoch eine Klage dagegen ab. Der Eingriff in die unternehmerische Freiheit sei gerechtfertigt. Unternehmen, die nach dem Gesetz für Digitale Dienste als sehr große Plattform eingestuft werden, unterliegen strengeren Regeln. (Az. T-367/23)

Es handelt sich dabei um Plattformen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern in der EU pro Monat. Sie müssen gegen Falschinformationen vorgehen und die Algorithmen hinter personalisierter Werbung offenlegen. Für die Empfehlungen muss es eine Option geben, die nicht auf der Erstellung von Nutzerprofilen basiert. Zudem müssen sie ihr Anzeigenarchiv zugänglich machen und Forschern Einsicht in bestimmte Daten geben.

Amazon klagte gegen den Beschluss der EU-Kommission von 2023, mit dem der Amazon Store als sehr große Online-Plattform eingestuft wurde. Das Unternehmen argumentierte, dass die Regelung mehrere Grundrechte verletze - neben der unternehmerischen Freiheit auch das Eigentumsrecht, den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit sowie das Recht auf Privatsphäre und auf Schutz vertraulicher Daten. 

Das Gericht wies die Klage aber nun ab. Es hält die Verpflichtungen für gerechtfertigt. Der Gesetzgeber habe davon ausgehen können, dass so große Plattformen systemische Risiken für die Gesellschaft darstellen könnten, erklärte es. Dabei gehe es vor allem um die mögliche Verbreitung illegaler Inhalte oder Verstöße gegen den Verbraucherschutz. 

Die diesen Plattformen auferlegten Verpflichtungen sollten die Risiken verhindern - auch wenn sie für die betroffenen Firmen erhebliche wirtschaftliche Belastungen bedeuteten. Die Unterscheidung nach der Zahl von Nutzern sei nicht willkürlich und könne diese Risiken vermeiden.

Neben dem Amazon Store gelten einige weitere Plattformen als sehr groß im Sinne des Gesetzes, darunter beispielsweise der App Store von Apple, Booking.com, verschiedene Google-Dienste, Facebook und Instagram. Eine Klage des Online-Modehändlers Zalando gegen seine Einstufung hatte im September vor dem EU-Gericht ebenfalls keinen Erfolg. Gegen das Urteil des Gerichts kann noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.

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