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Seit April nach Deutschland gekommene Ukrainer sollen Bürgergeldanspruch verlieren

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Ukrainische Flagge in Berlin Bild: AFP

Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr haben. Das beschloss am Mittwoch das Bundeskabinett.

Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr haben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin den Gesetzentwurf dazu des Bundesarbeitsministeriums. Die Änderung soll demnach rückwirkend ab April gelten, bereits bewilligte Bürgergeldbescheide gelten aber zunächst noch weiter.

Die betroffenen Menschen aus der Ukraine sollen künftig dem Gesetzentwurf zufolge Anspruch auf die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten - so wie Geflüchtete aus anderen Ländern auch. Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Stichtag 1. April nach Deutschland gekommen sind, bleibt der Anspruch auf Bürgergeld aber bestehen.

Für die von der Änderung Betroffenen steigt mit der Neuregelung der Druck, eine Arbeit anzunehmen. "Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Geflüchtete werden mit dem Gesetz verpflichtet, sich umgehend um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen", erklärte das Bundesarbeitsministerium. "Zeigen die Geflüchteten keine Eigenbemühungen, soll ihnen eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden". Auch eine Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses ist möglich.

Ziel der Bundesregierung bleibe es, "die schnelle und nachhaltige Integration in Arbeit und Gesellschaft zu ermöglichen", betonte das Ministerium weiter. Auch wenn für die staatlichen Leistungen für die Geflüchteten nun künftig statt der Jobcenter die Sozialämter zuständig sind, sollen diese weiterhin bei der Arbeitssuche durch die Bundesagenturen für Arbeit unterstützt werden.

Den mit der Neuregelung verbundenen Einsparungen beim Bürgergeld stehen den Prognosen der Bundesregierung zufolge allerdings trotz der niedrigeren Auszahlungen sogar etwas höhere staatliche Kosten bei den Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gegenüber. Als Grund wird ein höherer Verwaltungsaufwand genannt.

Zudem verschieben sich Kosten für die Leistungen an die betroffenen Menschen aus der Ukraine vom Bund auf Länder und Kommunen. Die Bundesregierung will dies durch pauschalisierte Kompensationen ausgleichen. Details sind aber noch offen. Der Gesetzentwurf bedarf auch der Zustimmung des Bundesrats.

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