Wegen der Weitergabe von internen Informationen im Zusammenhang mit der illegalen Einfuhr von Cannabis ist ein Polizist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt sprach ihn der Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig.
Wegen der Weitergabe von internen Informationen im Zusammenhang mit der illegalen Einfuhr von Cannabis ist ein Polizeibeamter in Hessen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt sprach den 44-Jährigen am Montag der Verletzung des Dienstgeheimnisses in drei Fällen schuldig, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zum Cannabishandel, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Laut Anklage gab der Mann aus Maintal Informationen über polizeiliche Maßnahmen an einen gesondert Verfolgten weiter, der mit zwei weiteren Menschen Cannabis "in erheblichem Umfang" aus Spanien nach Deutschland einführte. Die Informationen des Beschuldigten wurden dann für die Planung der Drogeneinfuhr genutzt. Außerdem gab der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft auch Informationen zu allgemeinen polizeitaktischen Maßnahmen weiter.
Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten beantragt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch beziehungsweise hilfsweise auf eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
