Die Verurteilung einer Frau, die ihr neugeborenes Baby direkt nach der Geburt aus dem Fenster warf und dadurch tötete, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf laut Landgericht Heilbronn die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.
Die Verurteilung einer Frau, die ihr neugeborenes Baby in Baden-Württemberg direkt nach der Geburt aus dem Fenster warf und dadurch tötete, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, wie das Landgericht Heilbronn am Mittwochabend mitteilte. Die Revision der Angeklagten war bereits im Juli 2025 verworfen worden.
Das Landgericht hatte die zur Tatzeit 27-Jährige im Juni 2024 zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren wegen Totschlags verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer hatte die Frau aus Lauffen am Neckar ihre Schwangerschaft bis zuletzt verdrängt.
Weder ihr Lebensgefährte noch ihre Mutter und ihr Bruder, mit denen sie zusammen in einer Wohnung lebte, hatten sie bemerkt. Im September 2023 brachte sie das Kind allein und unvorbereitet zu Hause zur Welt.
Nach der Geburt, bei der sie erhebliche Verletzungen erlitt und viel Blut verlor, wurde die Frau laut Landgericht panisch. Um das Kind zu verheimlichen, warf sie es in einem spontanen Entschluss aus dem Fenster, so dass es in die Tiefe stürzte und starb.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage forderten in dem Prozess 2024 eine Verurteilung wegen Mordes und lebenslange Haft, was sie auch mit der Revision weiter anstrebten. Weder Landgericht noch Bundesgerichtshof sahen jedoch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt.
