Anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Lieferkettengesetzes im Bundestag haben Wirtschaftsverbände eine unzureichende Entlastung von Unternehmen beklagt.
Anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Lieferkettengesetzes im Bundestag haben Wirtschaftsverbände eine unzureichende Entlastung von Unternehmen beklagt. "Die Bundesregierung bleibt beim Lieferkettengesetz jede echte Entlastung schuldig", erklärte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger am Freitag in Berlin. Der Entwurf liefere "nur kleine Korrekturen". "Das reicht nicht", mahnte Dulger.
Die Bundesregierung will mit einer Änderung des Lieferkettengesetzes für eine Entlastung der Unternehmen sorgen. Dieses wollen Union und SPD stark abschwächen. So sollen unter anderem Berichtspflichten der Unternehmen zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion entfallen, Sanktionen soll es nur bei schweren Verstößen geben. Mittelfristig soll das deutsche Lieferkettengesetz durch ein EU-Gesetz ersetzt werden.
Der Arbeitgeberpräsident forderte, die wichtigste auf EU-Ebene beschlossene Erleichterung sofort in Deutschland umzusetzen. Nach den EU-Vorgaben sollen künftig nur Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro unter das Gesetz fallen. "Wer das nicht nutzt, nimmt der Wirtschaft bewusst Luft zum Atmen", erklärte Dulger.
Auch der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) forderte ein Ende des deutschen Sonderwegs beim Lieferkettengesetz. "Bundesregierung und Bundestag sind gefordert, die europäischen Erleichterungen eins zu eins auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu übertragen – statt im laufenden Gesetzgebungsverfahren faktisch am Status quo festzuhalten", erklärte Verbandspräsident Dirk Jandura. Angesichts der Wirtschaftskrise in Deutschland und des internationalen Wettbewerbsdrucks benötigten die Unternehmen zudem "eine spürbare Entlastungen von Bürokratie".
