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Lebenslange Haft im erneuten Prozess um Mord an 14-Jähriger in Hessen

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Justitia Bild: AFP

Das Landgericht Kassel hat in einem Revisionsprozess um eine ermordete 14-Jährige den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anordnung einer Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Das Landgericht Kassel hat in einem Revisionsprozess um eine ermordete 14-Jährige den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anordnung einer Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Eine besondere Schwere der Schuld stellte die Kammer nicht fest. In dem Prozess ging es um eine Neuentscheidung über die Strafe. 

In einem ersten Urteil hatte das Landgericht den heute 23 Jahre alten Angeklagten im Mai 2024 zu elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Auch damals wurde die Sicherungsverwahrung gegen ihn vorbehalten.

Die Kammer stellte in ihrem Urteil fest, dass der heute 23-Jährige das Mädchen im September 2023 in der Nähe eines Waldstücks bei Bad Emstal erwürgte. Tatmotiv war die Befriedigung seines Geschlechtstriebs. Nach ihrem Tod berührte er die Leiche in "sexuell motivierter Weise" und filmte das. Deswegen wurde er auch wegen Störung der Totenruhe verurteilt.

Zur Tatzeit war er fast 21 Jahre alt. Das Landgericht wandte Erwachsenenstrafrecht an, nutzte allerdings eine Ausnahmeregelung. Diese sieht vor, dass bei Heranwachsenden unter 21 Jahren statt einer lebenslangen Haftstrafe auch eine Strafe zwischen zehn und 15 Jahren verhängt werden kann. Das ist möglich, wenn erwartet werden kann, dass sich der Täter nach seiner Haftstrafe wieder erfolgreich in die Gesellschaft eingliedert.

In dem Fall hielt das Gericht es nicht für ausgeschlossen, dass er sich nach langer Haftzeit mit einer sozialtherapeutischen Behandlung wieder in die Gesellschaft eingliedern könne. Es verurteilte den Mann in erser Instanz zu elf Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe, die in einer sozialtherapeutischen Anstalt - einem Gefängnis mit besonderem Therapieangebot - vollzogen werden sollte. Außerdem sollte später darüber entschieden werden, ob er nach Verbüßung der Strafe in der Sicherungsverwahrung untergebracht wird.

Die Staatsanwaltschaft wandte sich an den Bundesgerichtshof (BGH). Dieser folgte der Einschätzung des Landgerichts nicht und hob die Entscheidung auf, weswegen neu darüber verhandelt werden musste. 

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