Rheinland

Doppelmord in der Pfalz: Gericht muss Sicherungsverwahrung zum dritten Mal prüfen

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Juristische Bücher Bild: AFP

Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal muss zum dritten Mal die Sicherungsverwahrung für einen bereits verurteilten Doppelmörder prüfen. Der Bundesgerichtshof fand Rechtsfehler in dem Urteil. Es geht um den Mord an zwei Unternehmern.

Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal muss zum dritten Mal über die Sicherungsverwahrung für einen bereits verurteilten Doppelmörder verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fand Rechtsfehler in dem Urteil vom August 2024, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Es geht um den Mord an zwei Unternehmern. (Az. 4 StR 570/24)

Das Landgericht stellte fest, dass zwei Männer und eine Frau Ende 2016 und Anfang 2017 zwei Geschäftsleute aus der Region entführt hatten, um Geld zu erpressen, und die Opfer später töteten. Die verurteilte Frau lockte die Unternehmer demnach in Mannheim in einen Hinterhalt. Die Mittäter hätten sie dann in ihre Gewalt gebracht. Die Opfer seien erdrosselt worden, um die Entführungen zu verdecken. 

Alle drei wurden im September 2018 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei einem der Männer stellte das Landgericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Das Urteil gegen die beiden Männer bestätigte der BGH im März 2020 weitgehend. Neu verhandelt werden musste aber über den Schuldspruch und die Strafe für die Frau sowie über die Sicherungsverwahrung gegen den einen Täter.

Im zweiten Prozess verurteilte das Landgericht die Frau wieder zu lebenslanger Haft. Diesmal bestätigte der BGH das Urteil gegen sie. Außerdem verhängte das Landgericht erneut Sicherungsverwahrung gegen einen der Männer - diese Entscheidung wurde vom BGH nun aufgehoben.

Dabei ist nicht die Frage, ob der Mann den Doppelmord beging. Das steht bereits fest und er sitzt in Haft. Es geht nur noch darum, ob er nach Verbüßung seiner Strafe in der Sicherungsverwahrung untergebracht wird. Der Mann gilt dem Landgericht zufolge weiter als gefährlich, weshalb eine vorzeitige Entlassung nach frühestens 15 Jahren ohnehin nicht in Betracht kommt.

Es hätte prüfen müssen, ob eine Sicherungsverwahrung daneben überhaupt notwendig ist, wie der BGH ausführte. Bei der erneuten Prüfung muss auch berücksichtigt werden, dass ein psychiatrischer Sachverständiger keine Persönlichkeitsstörung bei dem Doppelmörder diagnostizierte.

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