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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die SPD wirbt für eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket im öffentlichen Nahverkehr.
"Armut darf nicht bestraft werden. Deshalb gehört das Fahren ohne Fahrschein nicht ins Strafrecht", sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, der "Welt". Der Paragraf 265a belaste die Justiz mit Bagatellverfahren. "Wer sich kein Ticket leisten kann, ist nicht kriminell. Deshalb unterstütze ich die ersatzlose Streichung dieses Paragrafen."
Bisher gilt das Fahren ohne Fahrkarte nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs als Erschleichen von Leistungen. Dafür kann eine Geld- oder Haftstrafe verhängt werden. Bei Nichtzahlung der Strafe droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt - also die von Nahverkehrsbetrieben erhobenen Strafzahlungen - sei bereits jetzt ein wirkmächtiges Instrument, finden die Sozialdemokraten. Es brauche also keine strafrechtliche Verfolgung. "Statt Strafanzeigen und Ersatzfreiheitsstrafen brauchen wir soziale und pragmatische Lösungen: faire Sozialtickets, Ratenzahlungen und Hilfsangebote für Härtefälle. Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge", so Wegge. "Wir werden das Thema weiter auf die Agenda bei Gesprächen mit unserem Koalitionspartner setzen."
Die Union sieht das anders. "Das ist keine Bagatelle, sondern zu Recht strafbar", sagte Susanne Hierl (CSU), rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion. "Wir müssen den öffentlichen Nah- und Fernverkehr weiter schützen und keine falschen Signale an Täter senden." Eine Abschaffung des Straftatbestands komme nicht infrage. "Wir alle wünschen uns einen zuverlässigen, modernen und sauberen öffentlichen Nah- und Fernverkehr, der auch einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leistet", so Hierl. "Das ist nicht zum Nulltarif zu haben." Die Fahrentgelte seien grundlegend für die Finanzierung des Nah- und Fernverkehrs. "Wer absichtlich mehrfach ohne einen Fahrschein fährt, schadet damit nicht nur dem Verkehrsunternehmen, sondern auch der Allgemeinheit."
