Die Verbraucherzentrale Hamburg hat mit ihrer Klage gegen die Werbekampagne 'Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger' der Supermarktkette Lidl vor dem Landgericht Heilbronn Recht bekommen.
"Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger" - diese Werbekampagne von Lidl kritisierte die Verbraucherzentrale Hamburg als irreführend. Das Landgericht Heilbronn gab den Verbraucherschützern am Donnerstag Recht, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Verbraucherzentrale erklärte, sie sehe mit dem Urteil ihre Position bestätigt, dass Preisaktionen "klar, überprüfbar und ohne missverständliche Einschränkungen kommuniziert werden müssen". (Az. 21 O 77/25 KfH)
Lidl mit Sitz im Kreis Heilbronn hatte ab Mai vergangenen Jahres mit der Aussage "Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger" geworben. Zwar verwies der Discounter in einer Fußnote darauf, dass die Zahl 500 nicht nur bundesweite, sondern auch regionale Preisanpassungen beinhaltete, "doch diese sei für Verbraucherinnen und Verbraucher kaum wahrnehmbar gewesen und hätte den durch die Werbung erzeugten Gesamteindruck nicht korrigiert", monierte die Verbraucherzentrale.
"Wenn Unternehmen mit konkreten Zahlen und Preisversprechen werben, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher diese auch im Laden vorfinden", erklärte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg, der am Donnerstag an der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht teilnahm. "Werbung darf keine Erwartungen wecken, die sich in der Filiale vor Ort nicht erfüllen." Die Verbraucherschützer klagten im Juli 2025 auf Unterlassung - dem folgte nun das Landgericht Heilbronn.
Lidl kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Eine schriftliche Urteilsbegründung lag zunächst nicht vor. Das Unternehmen hatte im Juli vergangenen Jahres mitgeteilt, es äußere sich grundsätzlich nicht zu gerichtlichen Verfahren.
