Eine Klage gegen BMW und Mercedes-Benz beschäftigt den Bundesgerichtshof. Die Geschäftsführenden der Deutschen Umwelthilfe wollen erreichen, dass die Autobauer ab Ende 2030 keine Verbrenner mehr verkaufen, die Treibhausgase ausstoßen.
Eine Klage gegen BMW und Mercedes-Benz beschäftigt am Montag (11.00 Uhr) den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Geklagt haben die Geschäftsführenden der Deutschen Umwelthilfe. Sie wollen unter anderem erreichen, dass die Autobauer ab November 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen, die Treibhausgase ausstoßen. (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)
Dazu argumentieren sie mit ihrer Freiheit und der Freiheit künftiger Generationen. Wenn die Autobauer zu viel von dem verbliebenen CO2-Budget aufbrauchen, beschränke das die politischen Handlungsspielräume. Dadurch würden später schärfere Maßnahmen notwendig, welche die Freiheitsrechte der Kläger einschränken könnten. Vor den Oberlandesgerichten München und Stuttgart hatten die Klagen keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof will klären, ob Privatleute in einem solchen Fall wegen einer drohenden Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts klagen können.
