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Koma-Patient in Indien: Oberstes Gericht stimmt erstmals passiver Sterbehilfe zu

  • AFP
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  • 11. März 2026, 13:13 Uhr

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In Indien hat das Oberste Gericht zum ersten Mal den Weg für ein Ende der lebenserhaltenden Behandlung eines Koma-Patienten freigemacht. Das Gericht gab am Mittwoch einem Antrag der Eltern von Harish Rana statt, der 2013 bei einem Sturz von einem Gebäude schwere Kopfverletzungen erlitten hatte und seitdem künstlich am Leben gehalten wird. Seine Eltern hatten einen Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen verlangt.

In Indien ist passive Sterbehilfe seit 2018 grundsätzlich erlaubt. Nun stimmte aber zum ersten Mal ein Gericht in einem Einzelfall einer Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte zu. Zur Begründung erklärte das Gericht, der etwa 30 Jahre alte Rana könne nicht mehr kommunizieren und sei vollständig auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen. Aussicht auf eine Besserung seines Zustands gebe es nicht. Das Gericht orientierte sich damit an einer Einschätzung der behandelnden Ärzte.

In Indien hatte der Fall der Nonne und Krankenpflegerin Aruna Shanbaug eine Debatte über Sterbehilfe angestoßen. Sie hatte nach einer brutalen Vergewaltigung 42 Jahre lang im Koma gelegen und war 2015 im Alter von 66 Jahren an einer Lungenentzündung gestorben. Einen Abbruch der Behandlung hatte das Oberste Gericht in ihrem Fall 2011 noch abgelehnt.

Das Oberste Gericht hatte passive Sterbehilfe damals aber unter strengen Auflagen und mit richterlicher Zustimmung erstmals für zulässig erklärt. 2018 stärkte es das Recht auf passive Sterbehilfe in einem weiteren Urteil.

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