Das Urteil im Fall des gewaltsamen Todes eines 20-Jährigen bei einer Auseinandersetzung nach einer Abiturfeier im nordrhein-westfälischen Bad Oeynhausen ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit.
Das Urteil im Fall des gewaltsamen Todes eines 20-Jährigen bei einer Auseinandersetzung nach einer Abiturfeier im nordrhein-westfälischen Bad Oeynhausen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom Mai 2025. Es hatte den damals 19-jährigen Angeklagten unter anderem wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Nach den Urteilsfeststellungen kam es im Juni 2024 am Rande einer Abiturfeier in einem Park in Bad Oeynhausen zu einem Streit zwischen dem 19-Jährigen und dem 20-jährigen Opfer. Der Geschädigte wich zurück und stürzte dabei zu Boden.
Der syrische Angeklagte trat anschließend mit erheblicher Wucht auf den Kopf und den Körper des am Boden liegenden 20-Jährigen ein und nahm dabei dessen Tod in Kauf. Das Opfer starb kurze Zeit später in einem Krankenhaus.
Das Gericht wertete die Tat dennoch nur als versuchten Totschlag. Es konnte nicht ausschließen, dass die tödliche Verletzung des 20-Jährigen bereits durch den vorausgegangenen Sturz entstand, zu einem Zeitpunkt, als der Angeklagte noch keinen Tötungsvorsatz gefasst hatte.
Hintergrund der Tat war laut früheren Gerichtsangaben, dass der Angeklagte beobachtete, wie der 20-Jährige mit Freunden Kokain konsumierte - und selbst etwas davon abhaben wollte. Daraus habe sich die Auseinandersetzung entwickelt.
Der BGH verwarf demnach die Revision des Angeklagten. Rechtsfehler zu dessen Nachteil wurden nicht festgestellt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
