Das Bundesverfassungsgericht hat eine baden-württembergische Vorschrift für Hochschulen gekippt. Das Land war dafür nicht zuständig, wie das Gericht entschied.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine baden-württembergische Vorschrift für Hochschulen gekippt. Das Land war dafür nicht zuständig, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe erklärte. Hochschulen sollten der Regelung zufolge Forschende dazu verpflichten, bestimmte bereits erschienene wissenschaftliche Arbeiten frei zugänglich zu machen. (Az. 2 BvL 3/18)
Ein solcher offener Zugang wird Open Access genannt. Die Universität Konstanz setzte diese Regelung um, wogegen mehrere Professoren klagten. Der Fall ging bis vor den baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Dieser fragte das Verfassungsgericht, ob die Vorschrift gegen das Grundgesetz verstoße.
Das bejahten die Richterinnen und Richter in Karlsruhe nun. Die Regelung falle unter das Urheberrecht, dazu könne ausschließlich der Bund Gesetze erlassen. Die Vorschrift wurde für nichtig erklärt. Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts war sich dabei nicht ganz einig - der Beschluss erging mit sechs zu zwei Stimmen.
