Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stellt die planmäßige Beobachtung der Scientology-Organisation als eigenen Phänomenbereich ein. Demnach verlor die Organisation 'in den letzten Jahren an Relevanz'.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die gesonderte Beobachtung der Scientology-Organisation eingestellt. "Nachdem die 'Scientology Organisation' auf Bundesebene in den letzten Jahren an Relevanz verloren hat, wird ihre Bearbeitung im BfV nicht länger als bundesweiter, eigenständiger Phänomenbereich fortgeführt", teilte die Behörde am Freitag auf AFP-Anfrage mit. Damit entfalle auch die gesonderte Ausweisung von Scientology im Verfassungsschutzbericht.
Zuerst hatten der Südwestrundfunk (SWR) und das ARD-Hauptstadtstudio über die Entscheidung zu Scientology berichtet. Grund ist demnach eine stärkere Fokussierung der Verfassungsschützer auf aktuelle Problemfelder wie Spionage, Sabotage oder Terrorismus.
Von Fall zu Fall wird der Verfassungsschutz aber weiter in Sachen Scientology aktiv werden: "Unabhängig davon werden aber Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die von diesem Personenpotenzial ausgehen, auch weiterhin durch den Verfassungsschutz bearbeitet", teilte das BfV auf AFP-Anfrage weiter mit. Die Behörde verwies darauf, dass die ideologische Einordnung extremistischer Bestrebungen "arbeitsorganisatorischen Zwecken" dient. Scientology in Deutschland äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zur Entscheidung des Verfassungsschutzes.
Nach Informationen von SWR und ARD-Hauptstadtstudio prüfen in den von Scientology-Aktivitäten besonders betroffenen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg die Landesbehörden gleichfalls, die gesonderte Beobachtung von Scientology einzustellen. Teilweise sei dies bereits vollzogen.
Die in den 1950er Jahren von L. Ron Hubbard in den USA gegründete Scientology-Bewegung ist in Deutschland als Religionsgemeinschaft nicht anerkannt. 1970 wurde hierzulande eine erste Niederlassung gegründet. Im letzten Verfassungsschutzbericht hieß es, die Organisation verfolge weiter "weltweit einen aktiven Expansionskurs", um eine Gesellschaft nach ihren Vorstellungen zu errichten. Die Anzahl der Mitglieder in Deutschland stagniere "jedoch seit 2021 bei rund 3600 Personen".
Das von der Organisation angestrebte System einer Regierung durch eine scientologische Führungselite ist aus Sicht des Verfassungsschutzes mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. In einer Gesellschaft nach scientologischen Vorstellungen würden zudem "wesentliche Grund- und Menschenrechte, wie beispielsweise die Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, ebenso wenig gewährleistet (...) wie das Recht auf Gleichbehandlung".
