Der wegen des Mordes an einem zehnjährigen Franzosen verurteilte deutsche Serientäter Martin N. hat Berufung eingelegt.
Der wegen des Mordes an einem zehnjährigen Franzosen verurteilte deutsche Serientäter Martin N. hat Berufung eingelegt. Dies bestätigte am Donnerstag seine Anwältin Marie-Emmanuelle Beloncle. Der als "Maskenmann" bekannte 55-Jährige verbüßt derzeit eine lebenslange Haftstrafe in Deutschland. Er hatte den Mord an drei Jungen im Alter von acht, neun und 13 Jahren gestanden. Den Mord an dem zehn Jahre alten Jonathan hatte er während des Verfahrens im westfranzösischen Nantes im Mai und Juni jedoch bis zuletzt bestritten.
Die Richter hatten Martin N. zudem zu einer anschließenden Sicherungsverwahrung verurteilt und ihm endgültig den Aufenthalt in Frankreich verboten. Sie sahen es als erwiesen an, dass er den Zehnjährigen getötet hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer betont, der Mord trage die "kriminelle Handschrift" des Angeklagten. Zahlreiche Indizien sprächen für dessen Täterschaft.
Martin N. aus Bremen war 2012 in Deutschland wegen der Ermordung von drei Jungen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Strafe des französischen Gerichts werde künftig "berücksichtigt werden, falls es in Deutschland um eine Straferleichterung gehen sollte", betonte die Staatsanwältin.
Der Fall Jonathan ähnelt den Taten, die N. in Deutschland gestanden hatte: Der Junge war nachts aus einem Landschulheim im westfranzösischen Saint-Brévin-les-Pins verschwunden. Seine unbekleidete Leiche wurde anderthalb Monate später mit einem Betonblock beschwert in einem See gefunden.
Ein ehemaliger Mithäftling von N. hatte im Prozess ausgesagt, dass dieser ihm die Tat gestanden habe.
Der Name "Maskenmann" geht darauf zurück, dass N. meist schwarze Kleidung und eine Sturmhaube trug, wenn er in Schullandheime und Zeltlager in Norddeutschland eindrang und dort Jungen sexuell missbrauchte. Als betroffene Kinder von einem "schwarzen Mann" berichteten, wurden ihre Aussagen zunächst nicht ernst genommen.
