Schleswig

Tödlicher Überfall auf Ehepaar in Sankt Peter-Ording: Haftstrafen rechtskräftig

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Figur von Justitia Bild: AFP

Die gegen vier Männer verhängten langjährigen Haftstrafen wegen eines tödlichen Raubüberfalls auf ein hochbetagtes Ehepaar im schleswig-holsteinischen Sankt Peter-Ording sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen.

Die Verurteilung von vier Männern zu langjährigen Haftstrafen wegen eines tödlichen Raubüberfalls auf ein hochbetagtes Ehepaar im schleswig-holsteinischen Sankt Peter-Ording ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen von drei Angeklagten gegen das Urteil vom vergangenen Juli, wie das Landgericht Flensburg am Montag mitteilte. Der vierte Angeklagte hatte seine Revision zuvor zurückgenommen.

Das Landgericht verurteilte die vier Männer im vergangenen Jahr zu Freiheitsstrafen zwischen neuneinhalb und 14 Jahren. Nach Überzeugung der Kammer klingelten zwei der Angeklagten im Januar 2024 als Paketboten verkleidet am Wohnhaus der damals 79 Jahre alten Frau und des 99 Jahre alten Mannes. Die beiden anderen Angeklagten warteten unterdessen in einem Auto. 

Als der Ehemann öffnete, drängten sie ihn unter vorgehaltener Schreckschusswaffe ins Haus. Dabei stürzte der 99-Jährige und zog sich eine Platzwunde am Kopf zu. Er verstarb innerhalb kürzester Zeit an Herzversagen und einem Herzkreislaufstillstand. 

Die Ehefrau wurde unterdessen gefesselt und gegen Kopf und Hals geschlagen. Die Angeklagten forderten sie auf, Verstecke von Wertgegenständen im Haus zu verraten und drohten damit, ihr einen Finger abzuschneiden. Letztlich erbeuteten sie ein Mobiltelefon, 250 Euro Bargeld und zwei Goldketten. 

Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als Mord gewertet und lebenslange Freiheitsstrafen beantragt. Die Kammer konnte jedoch keinen Tötungsvorsatz feststellen, da die Wunde am Kopf des 99-Jährigen mutmaßlich nicht von einem Gegenstand, sondern von einem Sturz stammte. Die Verteidigung hatte in einem Fall auf eine geringere Haftstrafe und in den übrigen Fällen auf Freispruch plädiert, weil ihren Mandanten die Tat nicht nachzuweisen sei.

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