Justiz

Oberstes US-Gericht gibt bewaffnetem Haschraucher Recht

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Eine Cannabis-Pflanze Bild: AFP

Der Oberste Gerichtshof der USA hat das Recht der Bundesregierung eingeschränkt, bestimmte Drogenkonsumenten zu entwaffnen. Die neun Richter entschieden am Donnerstag einstimmig zugunsten eines Klägers aus Texas, der gelegentlich Marihuana raucht.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat das Recht der Bundesregierung eingeschränkt, bestimmte Drogenkonsumenten zu entwaffnen. Die neun Richter entschieden am Donnerstag einstimmig zugunsten eines Klägers aus Texas, der gelegentlich Marihuana raucht. Die Bundesregierung hatte versucht, ihm seine Schusswaffe zu entziehen, weil er durch seinen Drogenkonsum eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle. Ein Berufungsgericht hatte dem Texaner bereits Recht gegeben.

Der zweite US-Verfassungszusatz garantiert allen Staatsbürgern das Recht auf Waffenbesitz. Eine bundesrechtliche Ausnahme gilt aber für Drogenabhängige oder regelmäßige Konsumenten. Auf Grundlage dieses Gesetzes war 2024 der Sohn des früheren Präsidenten Joe Biden, Hunter, verurteilt worden. Der Crack-Konsument hatte beim Kauf einer Waffe wahrheitswidrig angegeben, er nehme keine Drogen. Hunter Bidens Vater begnadigte ihn später, obwohl er zunächst angekündigt hatte, dies nicht tun zu wollen.

Der Supreme Court betonte nun, sein Urteil bedeute keinen Freibrief für Drogenkonsumenten, Schusswaffen zu besitzen. Es sei aber nicht jeder Cannabiskonsument automatisch eine Gefahr für die Allgemeinheit.

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