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Lebenslange Haft im Prozess um Sexualmord vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz

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Darstellung der Justitia Bild: AFP

Im Prozess um einen Sexualmord an einer US-Touristin vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz hat das Landgericht Koblenz einen heute 81-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt.

In einem Cold-Case-Prozess um einen Sexualmord an einer US-Touristin vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz hat das Landgericht Koblenz einen heute 81-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag auf Anfrage sagte. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit weitestgehend ausgeschlossen.

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft und der als Nebenkläger aufgetretenen Familie der US-Studentin. Die Verteidigung hatte auch eine lebenslange Haft gefordert, sah aber keine besondere Schwere der Schuld.

Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der heute 81-Jährige im September 1994 nahe der Festung Ehrenbreitstein in Koblenz eine 24-jährige Touristin aus den USA vergewaltigte und ermordete. Der Mord geschah laut Urteil heimtückisch und zur Befriedigung seines Geschlechtsstriebs. Sein Opfer war willkürlich ausgewählt. Der heute 81-Jährige hatte sich am Tattag gezielt nach einem weiblichen Vergewaltigungsopfer umgesehen und sei "regelrecht auf die Jagd" gegangen.

Die 24-Jährige sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen, so das Gericht. Ihren Tod habe der heute 81-Jährige mit der Umsetzung seiner Vergewaltigungsfantasien billigend in Kauf genommen. Der Mann führte die Frau laut Urteil unter dem Vorwand, ihr den Weg zu einer Jugendherberge zu zeigen, auf einen abgelegenen Weg und lotste sie anschließend in einen Raum der Festung. 

Dort versuchte er, die 24-Jährige zu vergewaltigen. Als diese sich jedoch wehrte, stach der Mann mehrfach mit dem Messer auf sie ein und verletzte sie mit einem Stein. Sie starb daraufhin. Vor und nach dem Tod nahm der heute 81-Jährige sexuelle Handlungen an ihr vor.

Anschließend flüchtete er. Spielende Kinder fanden die weitgehend nackte Leiche schließlich. Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit gab es laut Urteil nicht. Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung lagen demnach nicht mehr vor. Wegen seines fortgeschrittenen Alters und seines Gesundheitszustands sei nach Verbüßung der Haftstrafe keine Gefährlichkeit mehr für die Öffentlichkeit zu erwarten. 

Nachdem der 81-Jährige im Februar diesen Jahres festgenommen wurde, habe er laut früheren Ermittlerangaben die Tat pauschal gestanden. Beim Ablauf der Tötung habe er sich aber auf Erinnerungslücken berufen. Die Verhaftung wurde durch eine DNA-Untersuchung noch mehr als drei Jahrzehnte nach der Tat ermöglicht.

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