Zwei Jahre nach einem Gerichtsurteil, das die Bundesregierung zum Nachbessern im Kampf für saubere Luft verpflichtete, ist das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Es prüft, ob das nationale Luftreinhalteprogramm teilweise verändert werden muss.
Zwei Jahre nach einem Gerichtsurteil, das die Bundesrepublik zum Nachbessern im Kampf für saubere Luft verpflichtete, ist am Mittwoch (09.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Es prüft in Leipzig, ob das nationale Luftreinhalteprogramm tatsächlich teilweise verändert werden muss. Es geht um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung. (Az. 7 C 1.25)
Mit dem Programm sollen die Verpflichtungen zur Reduktion bestimmter Schadstoffe wie Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid umgesetzt werden. Es wurde 2019 beschlossen und 2024 aktualisiert. Aus Sicht der Umwelthilfe reichte das aber nicht aus. Das sah das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil 2024 in Teilen auch so und kritisierte, dass einige der Maßnahmen auf alten Daten beruhten. Der Bund wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, das noch am Mittwoch entscheiden könnte.
