Karriere

Wird für Geschäftsreisen in die USA ein Visum benötigt?

Die Vereinigten Staaten sind einer der wichtigsten Wirtschafts- und Handelspartner Deutschlands. Entsprechend viele Geschäftsreisen gehen in die USA. Wichtig ist, vor der Einreise die entsprechenden Formalitäten zu erfüllen.

Hierzu zählt vor allem die Einreisegenehmigung ESTA für die USA.

Kein Visum erforderlich

Die gute Nachricht in Zusammenhang mit Geschäftsreisen in die USA ist, dass für diese grundsätzlich kein Visum benötigt wird. Dies gilt zumindest dann, wenn die Geschäftsreise nicht länger als 90 Tage andauert. In diesem Fall genügt die Beantragung einer Einreisegenehmigung namens ESTA. Diese Abkürzung steht für "Electronic System for Travel Authorization". Wie der Name bereits besagt, wird die Einreisegenehmigung auf elektronischem Wege erteilt. Dies erleichtert den Prozess erheblich gegenüber der schriftlichen Beantragung eines Visums für die USA, welches auf schriftlichen Wege bei der Botschaft in Berlin oder in einem der Generalkonsulate der USA beantragt werden muss.

Die richtige Vorgehensweise

Um mit einer ESTA Einreisegenehmigung in die USA einreisen zu können müssen Voraussetzungen für den ESTA-Antrag erfüllt sein:

- Der Antrag muss mindestens 72 Stunden vor dem Anflug gestellt werden. Sofern eine Reise in die USA notwendig wird oder andere Gründe einen rechtzeitigen Antrag verhindert haben, kann eine Registrierung in Ausnahmefällen aber auch erst kurz vor dem Abflug erfolgen.
- Es muss bei Abflug ein gültiger Reisepass vorgelegt werden. Dessen Laufzeit muss die gesamte Dauer des Aufenthalts in den USA umfassen. Sofern die Geschäftsreise in Begleitung der Familie angetreten wird, benötigen alle Mitreisenden einen eigenen Reisepass bzw. Kinderausweis. Dies gilt auch für Babys.
- Es muss ein Ticket für den Rückflug bzw. die Weiterreise in ein anderes Land vorgezeigt werden.

Gültigkeit der Einreisegenemigung

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass eine ESTA Genehmigung lediglich eine Berechtigung zur Anreise in die USA darstellt. Mit einer ESTA Genehmigung darf deshalb das Flugzeug in die USA bestiegen werden. Die eigentliche und endgültige Entscheidung über die tatsächliche Einreise fällen jedoch die Grenzbehörden vor Ort in den USA. Sofern die Überprüfung des Antrags auf elektronischem Wege keine Probleme ergeben haben sollte, kann allerdings damit gerechnet werden, dass es bei der Überprüfung in den Vereinigten Staaten zu keinen Problemen kommen sollte.

Nach Erteilung der ESTA Genehmigung ist diese für zwei Jahre ab Bewilligung gültig. Es sind daher innerhalb dieser Frist mehrere Reisen in die USA zu Geschäftszwecken oder aus touristischen Gründen möglich, sofern die einzelnen Aufenthalte nicht länger als jeweils 90 Tage andauern.

Keine Arbeitsgenehmigung

Im Hinblick auf den geschäftlichen Charakter der Einreisegenehmigung stellt sich die Frage, inwieweit ein Arbeiten mit einem ESTA möglich ist. Selbstverständlich sind von der Genehmigung Arbeitsbesprechungen und andere berufliche Tätigkeiten mit umfasst. Diese dürfen jedoch nur für den jeweiligen Arbeitgeber erfolgen. Die Aufnahme einer Tätigkeit innerhalb der USA ist dagegen vollständig ausgeschlossen. Dies betrifft auch die Absolvierung eines unbezahlten Praktikums. Sofern es in diesem Zusammenhang zu Verstößen kommt, hat dies einen Widerruf der ESTA Genehmigung zur Folge. Außerdem zieht ein solcher Verstoß regelmäßig eine Einreisesperre nach sich. Für eine berufliche Tätigkeit in den USA ist deshalb immer und ausnahmslos die Beantragung eines Visums im Wege einer "Green Card" zwingende Voraussetzung.

STARTSEITE