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Umzug in die Schweiz - Was gibt es zu beachten?

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@ Foto von Ketut Subiyanto von Pexels

Viele deutsche Auswanderer werden durch die vergleichsweise hohen Gehälter, die relativ geringe Entfernung und die vielen kulturellen und sprachlichen gemeinsamen Merkmale zu einem Umzug in die Schweiz animiert. Dabei ist vielen potenziellen Auswanderern eigentlich überhaupt nicht bewusst, dass die Schweiz trotz der geografischen Nähe zu Deutschland kein EU-Mitgliedstaat ist.

Neben den gut bezahlten Jobs, den hohen Lebenshaltungskosten und der Organisation des Umzugs gibt es auch noch eine Vielzahl diverser Merkmale und Unterschiede, die man zunächst überhaupt nicht vermuten würde. Im folgenden Artikel beleuchten wir das Thema "Umzug in die Schweiz" von allen Seiten und geben wichtige Tipps für das Leben in der Schweiz sowie für den Umzug.

Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung

Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, gehört sie allerdings dem Schengenraum an. Konkret bedeutet das, dass EU-Bürger die Möglichkeit haben, sich in der Schweiz frei zu bewegen und sich niederlassen zu dürfen. Bis zu einem Aufenthalt von 3 Monaten (90 Tage) wird dafür lediglich ein gültiger Reisepass benötigt. Sollten die 90 Tage allerdings überschritten werden, ist eine Aufenthaltsbewilligung nötig. Diese wird bei dem jeweiligen kantonalen Migrationsamt beantragt. EU-Bürger haben außerdem die Möglichkeit in der Schweiz auch ohne weiteres eine Tätigkeit auszuüben. Bei einer Anstellung, welche die 90-Tage-Grenze überschreitet, muss der Arbeitgeber dies dem zuständigen Amt melden.

Die Suche nach einem Job gestaltet sich in der Schweiz ähnlich wie in Deutschland. Jobangebote lassen sich am besten auf speziellen Jobportalen, durch Eigenrecherche und das explizite Anschreiben von Schweizer Firmen finden. Es ist in vielen Fällen sogar empfehlenswert, sich bereits vor der Ausreise aus Deutschland um potenzielle Jobs zu bemühen. Ein Vorstellungsgespräch kann dann entweder online oder durch persönliches Erscheinen vor Ort durchgeführt werden. Dabei sollten stets einige "Schweizer Gepflogenheiten" beachtet werden. Konkret bedeutet das, dass man sich weniger offensiv bewerben sollte und dass man die sprachlichen Besonderheiten beachtet. Auch wenn die meisten Schweizer des Hochdeutschen mächtig sind und den Wortschatz verstehen, ist es dennoch ratsam, sich mit den Besonderheiten des Schweizerdeutsch auseinanderzusetzen.

Umzug Organisieren

Dank der Nähe zu Deutschland lässt sich ein Umzug in die Schweiz in vielen Fällen ähnlich organisieren wie ein Umzug innerhalb Deutschlands. Es sollte allerdings früh geplant werden und alle zu transportierenden Gegenstände ordnungsgemäß verpackt werden. Der Umzug kann sowohl in Eigenregie als auch durch die mithilfe eines Umzugsunternehmens veranstaltet werden. Bei der Wahl eines Umzugsunternehmens oder einer Spedition, sollte allerdings beachtet werden, dass Anbieter aus der Schweiz in der Regel preiswerter sind als deutsche Unternehmen. So kann man mit Hilfe der Umzugservice Zürich GmbH beispielsweise einen Umzug von Deutschland nach Schweiz schnell und einfach organisieren.

Beim Umzug ist es allerdings wichtig, die geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten. In diesem Zusammenhang sind sowohl die Freimengen als auch der Gesamtwert wichtig. Sollte der Gesamtwert der eingeführten Neuware die 300-Franken-Grenze überschreiten, so muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden. Gegenstände, die allerdings vorher in Gebrauch waren, lassen sich steuerfrei einführen. Außerdem gibt es bei vielen Genuss- und Lebensmitteln die sogenannten "Freimengen". Falls diese überschritten werden, müssen Zollabgaben gezahlt werden.

Meldepflicht und Versicherungen

Wer dauerhaft in die Schweiz auswandert, muss sich am neuen Wohnort melden. Genau wie bei einem innerdeutschen Umzug muss dies innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) in der neuen Wohngemeinde realisiert werden. Außerdem ist man dazu verpflichtet, sich in Deutschland abzumelden. Auch bei den Versicherungen gibt es einiges zu beachten. Das Schweizer Gesundheitssystem unterscheidet sich von dem in Deutschland. So ist in der Schweiz beispielsweise jeder für die eigene Krankenversicherung verantwortlich und bezahlt sie auch in Eigenregie. Dabei ist jedoch eine Grundversicherung Pflicht. Sie wird von allen Krankenkassen in der Schweiz angeboten und bietet überall den gleichen Leistungsumfang. Diese Krankenversicherung deckt jedoch nur die medizinischen Grundbedürfnisse ab. In dieser sind beispielsweise Zahnarztbesuche nicht enthalten und müssen selbst bezahlt werden.

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