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Was tun mit beschädigten Geldscheinen?

  • Rudolf Huber/wid
  • In LIFESTYLE
  • 7. Juli 2016, 10:21 Uhr

Wer mit halben oder dreiviertelten Banknoten bezahlen will, ist laut ARAG-Experten in aller Regel auf die Kulanz von Einzelhändlern angewiesen. Diese sind nämlich nicht verpflichtet, beschädigte Banknoten anzunehmen. Wenn die Geschäfte ablehnen, kann man es noch bei seiner Hausbank oder der Deutschen Bundesbank versuchen.


Wer mit halben oder dreiviertelten Banknoten bezahlen will, ist laut ARAG-Experten in aller Regel auf die Kulanz von Einzelhändlern angewiesen. Diese sind nämlich nicht verpflichtet, beschädigte Banknoten anzunehmen. Wenn die Geschäfte ablehnen, kann man es noch bei seiner Hausbank oder der Deutschen Bundesbank versuchen.

Die Geldinstitute tauschen beschädigte Geldscheine erfahrungsgemäß meist ohne Murren in heile Exemplare um. Fehlt allerdings mehr als die Hälfte der Banknote, müssen die Verbraucher nachweisen, dass der fehlende Teil des Scheins vernichtet wurde. Auch wenn die Bank überzeugt ist, dass die Banknoten vorsätzlich beschädigt wurde, gibt es keinen Umtausch.

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