Wohnen

Fahrstuhlfahrt in den Gerichtssaal

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 2. August 2016, 14:15 Uhr

Mietverhältnisse verlaufen leider nicht immer ohne Hindernisse. Wenn zum Mietobjekt ein Fahrstuhl gehört, muss dieser auch funktionstüchtig sein, so ein aktuelles Urteil.


Mietverhältnisse verlaufen leider nicht immer ohne Hindernisse. Wenn zum Mietobjekt ein Fahrstuhl gehört, muss dieser auch funktionstüchtig sein, so ein aktuelles Urteil. Auslöser war ein defekter Aufzug. Ohne diesen sah sich eine Seniorin, die seit 40 Jahren in einer Mietwohnung im vierten Stock der betroffenen Immobilie lebt, in ihrem Alltag stark eingeschränkt. Die über 80 Jahre alte Mieterin ging deshalb dazu über, die Miete um 50 Prozent zu mindern.

Der Fahrstuhl war vom TÜV aus sicherheitstechnischen Mängeln außer Betrieb gesetzt worden. Auf die Anfragen der Mieterin, die Maschinerie ersetzen zu lassen, kam seitens der Eigentümerin aber zuerst keine Reaktion. Dann jedoch ließ sie den ausgemusterten Aufzug ausbauen, ohne Aussicht auf Ersatz. Die Mieterin klagte dagegen und bekam beim Amtsgericht München Recht. In der Begründung der Richter heißt es laut ARAG-Experten, dass der Aufzug schließlich ein Bestandteil des Mietvertrags ist (Amtsgericht München, Az.: 425 C 11160/15).

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