Bei Mietverhältnissen haben Mieter Rechte und Pflichten, aber auch die Vermieter. Ohne Zustimmung des Mieters dürfen Vermieter ihr Eigentum zwar nicht betreten, aber wie so oft bestätigt die Ausnahme die Regel.
Bei Mietverhältnissen haben Mieter Rechte und Pflichten, aber auch die Vermieter. Ohne Zustimmung des Mieters dürfen Vermieter ihr Eigentum zwar nicht betreten, aber wie so oft bestätigt die Ausnahme die Regel. Das Amtsgericht München entschied in einem Fall, bei dem der Vermieter von unangenehmen Gerüchen erfuhr, die aus einem Mietobjekt ausströmten.
Seine mehrmaligen schriftlichen Anfragen, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, lehnte der dort lebende Mieter jedes Mal ab. Da der Vermieter aber zu klären hat, ob eventuell Instandsetzungsarbeiten durchzuführen sind, hat er vor Gericht Recht erhalten. Es handele sich um einen konkreten Grund, die Besichtigung des Objekts durchzuführen, zudem gab es eine neutrale Zeugin, die die Sachlage bestätigen konnte. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, ob in der Wohnung ein Problem festgestellt wird, oder nicht, so die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) (AZ: 461 C 19626/15).