Wer rundum versichert ist, braucht sich auch keine Sorgen zu machen. Das zumindest suggeriert die Werbung oftmals. Aber wie sieht es im Ernstfall aus?
Wer rundum versichert ist, braucht sich auch keine Sorgen zu machen. Das zumindest suggeriert die Werbung oftmals. Aber wie sieht es im Ernstfall aus? Was passiert zum Beispiel, wenn Regenfluten den heimischen Keller unter Wasser setzen? Für viele Schäden kommt eine Wohngebäudeversicherung auf, diese greift hier aber nicht. "Bei Überschwemmungen und Starkregen hilft nur eine Elementarschadenversicherung, die lediglich ein kleiner Teil der Hausbesitzer abgeschlossen hat", erklärt Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern.
Nicht immer läuft die Abwicklung einer Schadensmeldung problemlos ab. Schließlich trifft eine Beeinträchtigung des eigenen Zuhauses die Menschen schwer. "Stellt sich die eigene Versicherung im Schadensfall quer, prüfen unsere Juristen die Rechtslage und können auch eine außergerichtliche Rechtsvertretung übernehmen" so Straub. Damit bezieht sich der Experte auf das Rechtsberatungsangebot der Verbraucherzentrale Bayern, das Betroffene in solchen Fällen in Anspruch nehmen können. Kostenlos ist das Angebot allerdings nicht: Für eine halbe Stunde Beratungszeit zahlen Verbraucher 40 Euro.