Ein Arbeitnehmer braucht durchaus mal Abstand, wenn die Arbeit ihn körperlich und geistig belastet. Dazu aber braucht er das Einverständnis des Arbeitgebers. Einfach Zuhause zu bleiben, kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein Arbeitnehmer braucht durchaus mal Abstand, wenn die Arbeit ihn körperlich und geistig belastet. Dazu aber braucht er das Einverständnis des Arbeitgebers. Einfach Zuhause zu bleiben, kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Diese Erfahrung machte nun ein Arbeitnehmer in Deutschland auf die harte Tour. Er fühlte sich von seinem Chef regelrecht schikaniert und in seiner beruflichen Entwicklung ausgebremst. Er fühlte sich "seelisch ausgebrannt" und beantragte eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Diese genehmigte der Arbeitgeber ihm nicht, woraufhin der Mann einfach nicht mehr zur Arbeit erschien. Daraufhin folgten Abmahnungen und schließlich die fristlose Kündigung.
Vor Gericht war an dieser Entscheidung nicht mehr zu rütteln. Die Richter stellten fest, dass der Kläger durchaus Chancen zur Fort- und Weiterbildung erhalten, diese aber ausgeschlagen hatte. Sein Erkrankungszustand konnte auch nicht nachweislich mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung gebracht werden. Die von ihm praktizierte Arbeitsverweigerung rechtfertigte dann die fristlose Kündigung (Bundesarbeitsgericht, Az: 2 AZR 569/14).