Arbeit

Die Tücken beim Home-Office

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 10. August 2016, 15:27 Uhr

Die einen arbeiten lieber im Büro, andere lieber von Zuhause, dem sogenannten 'Home-Office'. Aber wer haftet, wenn dem Mitarbeiter in den eigenen vier Wänden etwas zustößt?


Die einen arbeiten lieber im Büro, andere lieber von Zuhause, dem sogenannten "Home-Office". Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, spricht nichts dagegen, die anfallenden Aufgaben auch aus dem heimischen Büro zu erledigen. Dann gelten aber andere Bestimmungen als bei der Arbeit im Büro, speziell im Hinblick auf Versicherungen. Aber wer haftet, wenn dem Mitarbeiter in den eigenen vier Wänden etwas zustößt?

Das Bundessozialgericht hat sich jetzt mit einem Fall befasst, bei dem eine Arbeitnehmerin auf dem Weg von ihrem separaten Home-Office in der Wohnung auf dem Weg zur Küche stürzte und sich dabei verletzte. Die Unfallversicherung des Arbeitgebers weigerte sich, für die Kosten aufzukommen. Ihre Begründung: Die Frau ist zwischen Arbeitsplatz und Küche ausgerutscht, woraufhin sie sich verletzt hatte. Eigentlich wollte sie nur ein Glas Wasser trinken, aber mit ihrer beruflichen Beschäftigung hatte dieser Gang nichts zu tun und fällt damit nicht unter die versicherte Tätigkeit, so die Begründung.

Das Gericht befand die Entscheidung der Versicherung für gültig. Die der privaten Wohnung innewohnenden Risiken habe auch nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherte selbst zu verantworten, erklären ARAG-Experten das Urteil (BSG, Az.:B 2 U 2/15 R).

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