Heute schließt man im Internet im Handumdrehen Verträge ab. Nur die Kündigung gestaltet sich immer noch ziemlich altbacken. Daran hat sich aber etwas geändert.
Heute schließt man im Internet im Handumdrehen Verträge ab. Nur die Kündigung gestaltet sich immer noch ziemlich altbacken. Daran hat sich aber etwas geändert. Denn seit dem ersten Oktober 2016 gilt laut ARAG-Rechtsexperten eine neue Gesetzesänderung. Sie besagt, dass Verträge, die online abgeschlossen wurden, auch auf diesem Wege wieder kündbar sein müssen.
Diese Änderung tritt ein, da eine wirksame Vertragskündigung nur noch die Textform, nicht aber die Schriftform voraussetzt, so die Experten. Von dieser bequemen Änderung betroffen sind unter anderem Zeitschriften-Abos, Internet- und Handyverträge, aber auch online abgeschlossene Versicherungsverträge. Voraussetzung ist, dass bei der Kündigungsmail der Vertragsinhaber und dessen Kündigungswunsch klar erkennbar sein müssen. Die Regelung gilt aber nicht für Miet- oder Arbeitsverträge, warnen die Experten. Denn hier liegt immer noch die gesetzliche Formerfordernis der Schriftform vor.