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Flug annulliert: Diese Rechte haben Passagiere

  • Rudolf Huber/wid
  • In LIFESTYLE
  • 7. Oktober 2016, 11:14 Uhr

Die aktuelle 'Krankheitswelle' und die damit verbunden Flugausfälle bei der Tuifly rücken ein Thema in den Fokus: Welche Rechte haben eigentlich die Passagiere in so einer Situation - und wie können sie ihre Ansprüche durchsetzen?


Die aktuelle "Krankheitswelle" und die damit verbunden Flugausfälle bei der Tuifly rücken ein Thema in den Fokus: Welche Rechte haben eigentlich die Passagiere in solch einer Situation - und wie können sie ihre Ansprüche durchsetzen?

Welche Leistungen Fluggäste von der Airline beanspruchen können, wenn ihnen die Beförderung verweigert wird, der Flug verspätet ist oder gar nicht stattfindet, ist EU-weit geregelt, so die ARAG-Experten. Wenn Fluggäste am Boden bleiben, weil die Maschine überbucht ist oder der Flug annulliert wird, haben sie im ersten Schritt Anspruch auf sogenannte "Betreuungsleistungen": Verpflegung, kostenlose Telefonate und im Zweifelsfall auch eine Übernachtung.

Wenn sich der Abflug lediglich verspätet, richten sich diese Leistungen nach der Länge des gebuchten Fluges und der Dauer der Verspätung. "Bei Nichtbeförderung, Annullierung oder einem um mehr als fünf Stunden verspäteten Abflug haben Reisende außerdem das Recht auf eine anderweitige Beförderung zum Zielort", so die Experten.

Zusätzlich gibt es auch finanzielle Ausgleichansprüche, etwa bei mehr als dreistündiger Verspätung, bei Nichtbeförderung und bei einer Annullierung des Flugs, über die nicht mindestens zwei Wochen vorher informiert wurde. Das macht je nach Länge der Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro. Wird ein Flug wegen sogenannter "außergewöhnlicher Umstände" gestrichen, etwa wegen schlechten Wetters, so muss die Airline nicht zahlen. Ob massenhafte Krankmeldungen des Personals zu diesen Umständen zählen, ist allerdings unter Juristen umstritten.

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