Gesundheit/Alltag

Heimarbeit ist immer noch Arbeit

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 2. November 2016, 14:52 Uhr

Für viele Menschen klingt Heimarbeit sehr verlockend. Aber dabei wird leicht vergessen, dass das gemütliche Zuhause auch rechtlich gesehen zur Arbeitsstätte wird. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte Regeln befolgen.


Für viele Menschen klingt Heimarbeit sehr verlockend. Aber dabei wird leicht vergessen, dass das gemütliche Zuhause auch rechtlich gesehen zur Arbeitsstätte wird. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte Regeln befolgen. "Im Homeoffice gelten die gleichen sicherheitstechnischen und ergonomischen Standards wie im Büro", sagt Werner Lüth, Fachgebietsleiter für Arbeitssicherheit beim TÜV Rheinland.

So muss die Wohnung erst auf ihre Tauglichkeit als Homeoffice geprüft werden. Daher muss entweder der Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt ein Zutrittsrecht zum Zuhause des jeweiligen Arbeitnehmers erhalten. "Ein externer Bildschirm und eine externe Tastatur müssen in diesem Fall vom Arbeitgeber bereitgestellt, Arbeitsmittel wie Drucker oder Aktenvernichter in geeigneten Intervallen geprüft und gewartet werden", erklärt der Experte für Arbeitsschutz. Tele-Arbeitnehmer genießen dafür auch den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Arbeit von Zuhause.

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