Winter

Wenn der Schnee mal wieder überraschend fällt

  • Andreas Reiners
  • In MOTOR
  • 15. Dezember 2021, 13:13 Uhr
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mid Groß-Gerau - Zum Wintercheck gehört auch der Check von Kühler- und Scheibenwischerfrostschutz. KÜS / Sveinn Baldvinsson

Überraschend sollte Schnee im Winter nicht sein, trotzdem werden viele Autofahrer auf dem falschen Fuß erwischt, wenn die weiße Pracht plötzlich da ist. Dabei sollte das Auto fit sein für die kalte Jahreszeit. Die KÜS hat hierzu einige Tipps.


Überraschend sollte Schnee im Winter nicht sein, trotzdem werden viele Autofahrer auf dem falschen Fuß erwischt, wenn die weiße Pracht plötzlich da ist. Dabei sollte das Auto fit sein für die kalte Jahreszeit. Die KÜS hat hierzu einige Tipps.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Fahrzeugbereifung. Es gibt keine zeitlich festgelegte Winterreifenpflicht, jedoch ist das Fahren bei winterlichen Straßenverhältnissen (auf Schnee, Schneematsch, oder Eis) nur mit Winterreifen erlaubt.

Winterreifen sind mit dem Alpine-Symbol (Berg-Symbol mit Schneeflocke) gekennzeichnet. Dies gilt auch für Ganzjahresreifen. Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 produziert und mit der Kennzeichnung M+S versehen wurden, dürfen noch bis zum Ende der Übergangsfrist am 30. September 2024 als Winterreifen gefahren werden. Das Herstellungsdatum ist an der Flanke in einem ovalen Feld als vierstellige Zahl vermerkt. Die ersten beiden Ziffern kennzeichnen die Kalenderwoche der Produktion, die beiden letzten das Jahr.

Das Bußgeld, wenn man bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen erwischt wird, beginnt bei 60 Euro, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werden 80 Euro fällig. In beiden Fällen gibt es außerdem einen Punkt. Den bekommt auch der Fahrzeughalter, wenn er eine Fahrt mit seinem nicht entsprechend ausgerüsteten Fahrzeug zulässt oder gar anordnet, er zahlt dann sogar 75 Euro. Bei nicht angepasster Bereifung und einem Gefährdungstatbestand erhöht sich das Bußgeld für den Fahrer um weitere 20 Euro, entsteht dadurch sogar ein Unfall, kommen nochmals 20 Euro hinzu. Außerdem kann es bei einem Unfall noch zu Problemen mit der Kaskoversicherung kommen.

Das Fahren bei winterlichen Bedingungen erfordert besondere Aufmerksamkeit. Grundvoraussetzung ist eine den Straßenverhältnissen angepasste Geschwindigkeit und natürlich genügend Abstand. Hektische Bewegungen am Lenkrad muss man vermeiden, die modernen Assistenzsysteme leisten in kritischen Situationen Hilfestellung, aber sie sind kein Freibrief. Eine Fahrt auf glatter Fahrbahn sollte man auf einer freien Fläche bei geringer Geschwindigkeit üben, ebenso einen Bremstest durchführen.

Die Beleuchtung des Fahrzeuges sollte auf Funktion, Mängel und richtige Einstellung überprüft sein. Hier hilft die Fachwerkstatt weiter, moderne Fahrzeugbeleuchtung braucht in der Regel auch eine fachmännische Wartung. Geprüft sein sollte auch der Kühler- und der Scheibenwischerfrostschutz und die Funktion der Scheibenwischer. Innen und außen gereinigte Fenster sind ein Garant für freie Sicht auf die Straße, eine wichtige Voraussetzung für eine sichere Fahrt.

Die Starterbatterie sollte man vor dem Wintereinbruch prüfen und notfalls ersetzen, damit sie tadellos funktioniert. Bei Fahrzeugen, welche hauptsächlich im Kurzstreckenbetrieb eingesetzt werden, empfiehlt sich gelegentliches Laden mit entsprechenden Gerätschaften, um so die Lebensdauer des Akkus zu erhöhen.

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