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Unternehmergesellschaft (UG) im Vergleich zur GmbH: die Vor- und Nachteile

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@ Bild von StartupStockPhotos auf Pixabay (CC0-Lizenz)

Wer sich selbstständig machen möchte, dem stehen mehrere Unternehmensformen zur Verfügung. Sehr beliebt ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Aber auch die Gründung einer UG kann empfehlenswert sein. Denn beide Unternehmensformen kommen mit ihren eigenen Vor- und Nachteilen daher.

Für wen sich die Gründung einer UG lohnt

Die UG eignet sich vor allem für Gründer, die nur über ein begrenztes Startkapital verfügen. Denn ein großer Vorteil einer UG besteht darin, dass der Unternehmer nur ein Mindeststammkapital von einem Euro einbringen muss. Dementsprechend kann eine UG auch dann gegründet werden, wenn zu Beginn der Selbstständigkeit kaum Kapital vorhanden ist. Grundsätzlich kann die UG für alle möglichen Dienstleistungen gegründet werden, hier gibt es keine Beschränkungen. Diese Unternehmensform lässt sich sowohl von einer oder mehreren Personen gründen. Ein weiterer bedeutender Vorteil der UG besteht in der Haftungsbeschränkung, welche das Vermögen der Gesellschafter schützt. Geschäftsführer und Gesellschafter haften lediglich mit dem Vermögen, das sie in die UG eingebracht haben und nicht mit ihrem privaten Vermögen. Gegenüber anderen Rechtsformen besteht eine geringere Steuerlast. Das liegt an der niedrigeren Körperschaftssteuerbelastung. Zusätzlich dazu können die Personalkosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden und so die Steuern reduzieren. Wer einen späteren Verkauf seines Unternehmens plant, für den ist die Gründung einer UG ebenfalls sinnvoll, da die Anteile unkompliziert an Dritte verkauft werden können.

Die Nachteile einer UG

Die Gründung einer UG bringt aber nicht nur Vorteile mit sich. So muss die Stammeinlage immer in bar eingezahlt werden, eine Sacheinlage darf nicht vorgenommen werden. Ein weiterer wesentlicher Nachteil besteht in der sogenannten Ansparpflicht. Diese führt dazu, dass die Gewinne der UG nicht vollständig ausgeschüttet werden dürfen, sondern erst dann, wenn die Ansparsumme in Höhe von 25.000 Euro erreicht ist. Die Tatsache, dass Gründer eine UG mit nur einem Stammkapital von einem Euro gründen können, ist sowohl Vor- als auch Nachteil. Denn das geringe Stammkapital führt dazu, dass die UG oft ein geringeres Ansehen als andere Unternehmensformen genießt. Dies kann sich auch negativ auf die Kreditwürdigkeit der UG auswirken und so den Erhalt von Krediten erschweren. Da nur wenig Kapital vorhanden ist, ist die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz größer. Wenn es sich um eine gemeinnützige UG handelt, dann kann diese über Spenden finanziert werden, auch wenn die Spendenbereitschaft der Deutschen 2022 gesunken ist.

Unterschiede zur GmbH

Im Gegensatz zu der UG müssen bei der Gründung einer GmbH 25.000 Euro Stammkapital eingebracht werden. Dies ist ein großer Nachteil für Gründer, die nur über wenig Kapital verfügen. Andererseits ist die deutlich höhere Stammeinlage am Markt bekannt, sodass GmbHs grundsätzlich einen besseren Ruf genießen als UGs. Ein weiterer signifikanter Unterschied ist, dass die UG dazu verpflichtet ist, ein Viertel ihres Jahresgewinns in Form einer Rücklage zurückzuhalten. Sollte diese Rücklage eine Höhe von mindestens 25.000 Euro erreichen, dann besteht die Verpflichtung der Umwandlung der UG in eine GmbH. In einem solchen Fall stellen die 25.000 Euro das Stammkapital der neuen GmbH dar. Dementsprechend kann es Gründern einer UG passieren, dass sie nach einem erfolgreichen Jahr eine GmbH führen müssen.

Warum der Gesetzgeber die Ansparregelung eingeführt hat

Der Gesetzgeber hat die Unternehmergesellschaft bewusst als Unternehmensform eingeführt, die sich an kleinere Unternehmer und Start-ups mit geringem Startkapital richtet. Diese sollen ebenfalls die Möglichkeit haben, eine Kapitalgesellschaft zu gründen, um von der Haftungsbeschränkung profitieren zu können. Demnach stellt die UG lediglich eine Einstiegslösung dar, die ab einem gewissen Gewinn automatisch in eine GmbH umgewandelt wird.

Die Kosten einer UG-Gründung

Die UG zählt zu den günstigsten Rechtsformen, die Gründer wählen können. Dementsprechend fallen die Kosten für die Gründung verhältnismäßig niedrig aus. Mit bestimmten Kostenblöcken müssen Gründer aber trotzdem rechnen:

• Handelsregistereintrag für rund 150 Euro
• Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt für etwa 30 Euro
• Variable Notarkosten

Mit diesen Kosten sollte mindestens kalkuliert werden. Über eine Anfrage beim Notar kann herausgefunden werden, wie hoch dessen Kosten ausfallen.

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