Herz-Kreislauf

Warnung vor "Cardio"-Produkten

  • Lars Wallerang/mp
  • In GESUNDHEIT
  • 19. Februar 2024, 14:00 Uhr
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mp Groß-Gerau - Hinter der Werbung, die positive Effekte von Nahrungsergänzungsmitteln für die Herzgesundheit suggerieren, stecken meist nur leere Versprechungen. oo11o / pixabay.com

Die Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz warnen vor sogenannten 'Cardio'-Produkten zur angeblichen Stärkung der Herz-Gesundheit.


Die Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz waren vor sogenannten "Cardio"-Produkten zur angeblichen Stärkung der Herz-Gesundheit. Die Gesundheitsversprechen für die Nahrungsergänzungsmittel sind nach Auffassung der Verbraucherschützer vielfach unzulässig.

Weil ständig neue Webseiten mit Produktwerbung, aber ohne Impressum auftauchen, ist es schwer, der unzulässigen Werbung endgültig rechtlich einen Riegel vorzuschieben. Besonders pikant: Es werden regelmäßig Bilder des bekannten Arztes und Wissenschaftsjournalisten Eckart von Hirschhausen und der Moderatorin Sandra Maischberger verwendet, gleich neben vermeintlichen Empfehlungen für die "Cardio"-Produkte. Eine Fälschung, denn von Hirschhausen und Maischberger haben nie in die Werbung eingewilligt.

"In einem Interview habe ich gelesen, dass CardiOne gegen Bluthochdruck hilft. Stimmt das?" Solche und ähnliche Fragen hat das Team von "Faktencheck Gesundheitswerbung" in den vergangenen Monaten dutzende Male beantwortet. Viele Verbraucher halten die Nahrungsergänzungsmittel fälschlicherweise für Medikamente. Kein Wunder, denn die Gesundheitsversprechen suggerieren genau das:

Die Produkte mit "Cardio" im Namen kommen daher wie vielversprechende Arzneimittel gegen Herz-Kreislauf-Beschwerden, Gefäßerkrankungen und vieles mehr. Geworben wurde zum Beispiel mit Aussagen wie "nährt das Herz, normalisiert den Blutdruck, reinigt die Gefäße?. Solche Versprechen sind aber nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW unzulässig.

Grundsätzlich gilt: Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Rechtlich nicht zulässig sind gesundheitsbezogene Aussagen, die vermitteln, dass Nahrungsergänzungsmittel Krankheiten vorbeugen, heilen oder lindern können.

Genau das wurde mit der Werbung für die verschiedenen "Cardio"-Produkte" aber vielfach in Aussicht gestellt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale NRW zwei Anbieter von "CardioBalance" - die Geberich OÜ (Estland) und die Geberich GmbH (Schweiz) - abgemahnt und sie aufgefordert, die Verwendung derartiger Aussagen zu unterlassen.

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