Das Europäische Parlament diskutiert über die Aktualisierung der EU-Führerscheinlinie. Im Gespräch sind weitreichende Änderungen sowohl für Fahranfänger und -anfängerinnen als auch für Inhabende eines Führerscheins.
Das Europäische Parlament diskutiert über die Aktualisierung der EU-Führerscheinlinie. Im Gespräch sind weitreichende Änderungen sowohl für Fahranfänger und -anfängerinnen als auch für Inhabende eines Führerscheins.
Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, bewertet die gravierendsten Vorschläge. Die Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie soll der Vereinheitlichung dienen. So soll auch ein europaweit gültiger digitaler Führerschein eingeführt werden, der zum Beispiel die grenzübergreifende Nutzung von neuen Mobilitätsformen wie Carsharing erleichtert.
Die EU-Kommission schlägt vor, die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für Personen über 70 Jahre auf maximal fünf Jahre zu begrenzen, um Fahrtauglichkeitsprüfungen und Auffrischungskurse zu erleichtern. Sowohl der Rat der Europäischen Union als auch der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments haben sich gegen eine Verkürzung der Gültigkeit ab einem bestimmten Alter ausgesprochen.
Dennoch soll es nach dem Willen des Verkehrsausschusses verpflichtende Gesundheitschecks bei der Beantragung oder Erneuerung eines Führerscheins geben. Geht es nach dem Rat der Europäischen Union soll den Mitgliedsstaaten die Wahl gelassen werden, entweder Gesundheitsüberprüfungen oder Selbsteinschätzungen einzuführen.
Ältere Menschen unter Generalverdacht zu stellen und zu Fitnesschecks zu verpflichten, hält der ACE für eine inakzeptable Diskriminierung. Stattdessen sollten ältere Menschen die Möglichkeit haben, flächendeckend an freiwilligen Rückmeldefahrten teilzunehmen, um so ein direktes Feedback zur eigenen Fahrsicherheit zu erhalten.
Zukünftig könnten europaweit strengere Bedingungen für Fahranfänger und -anfängerinnen während der ersten zwei Jahre gelten: Dazu zählt eine mindestens zweijährige Probezeit und ein absolutes Alkoholverbot, wie es in Deutschland bereits Praxis ist. Darüber hinaus sieht der Richtlinienentwurf vor, dass mit dem Erwerb jeder weiteren Fahrerlaubnisklasse eine neue Probezeit beginnen soll, wobei die Mitgliedsstaaten die Regeln zur Dauer und zu Sanktionen selbst festlegen können.
Des Weiteren sollen die Bedingungen für das begleitete Fahren ab 17 Jahren EU-weit vereinheitlicht werden. Auch das wird schon seit vielen Jahren in Deutschland praktiziert, jedoch dürfen 17-jährige Fahranfänger und Fahranfängerinnen aktuell nicht in anderen Ländern (mit Ausnahme von Österreich) fahren.
Fahranfängerinnen und -anfänger haben ein besonders hohes Risiko im Straßenverkehr zu verunglücken. Der ACE begrüßt, dass in Deutschland bewährte Regelungen europaweit eingeführt werden sollen. Besonders die BF 17-Anerkennung im Ausland schafft neue Reisemöglichkeiten für junge Menschen, insbesondere in grenznahen Regionen.
Die Möglichkeit zum begleiteten Fahren ab 16 Jahren ist jedoch nicht - wie vom ACE gefordert - in der Richtlinie enthalten. Dabei wäre zu erwarten, dass dies das Unfallrisiko in dieser Altersgruppe noch weiter senken würden. Denn wer bereits mit 16 Jahren beginnt unter Aufsicht zu fahren, verdoppelt den Lernzeitraum bis zum 18. Geburtstag und sammelt deutlich mehr Fahrpraxis.
Laut den Plänen der Europäischen Kommission könnte die Gewichtsklasse des Führerscheins Klasse B europaweit von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen erweitert werden. Allerdings erst nach Ende der Probezeit und nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Der Verkehrsausschuss schlägt außerdem eine Ausnahme für konventionelle Wohnmobile bis 4,25 Tonnen vor. Derzeit umfasst die Fahrerlaubnisklasse B nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen.