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Umweltverbände planen Verfassungsbeschwerde gegen Klimapolitik der Koalition

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Autos im Stau Bild: AFP

Eine Bündnis von Umweltverbänden will Verfassungsbeschwerde gegen die Klimapolitik der Bundesregierung einlegen. Die insgesamt drei Klagen richten sich gegen die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes und die allgemein als unzureichend kritisierte Klimapolitik der Bundesregierung.

Eine Bündnis von Umweltverbänden will Verfassungsbeschwerde gegen die Klimapolitik der Bundesregierung einlegen. Die insgesamt drei Klagen richten sich insbesondere gegen die von der Koalition beschlossene  Abschwächung des Klimaschutzgesetzes, wie die fünf Verbände am Mittwoch in Berlin mitteilten. Die Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht sollten für den Fall eingereicht werden, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Gesetzesänderung durch seine Unterschrift in Kraft setzt.

Bereits 2021 hatten einige der Klagenden in einem wegweisenden Beschluss erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang einräumt. Beteiligt an den neuen Beschwerden sind Germanwatch, Greenpeace, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) sowie einzelne Klägerinnen und Kläger, die in unterschiedlichen Lebensbereichen von der Klimakrise betroffen sind.

Nach Auffassung der Verbände und Einzelkläger sind die Ziele und Anstrengungen der deutschen Klimapolitik, so wie sie das Klimaschutzgesetz fordert, insgesamt unzureichend. Durch die bereits verabschiedete Reform des Gesetzes werde es "zunehmend unwahrscheinlicher, dass selbst die abgeschwächten Ziele noch erreicht würden", erklärten die Verbände. Das Klimaschutzgesetz verstoße daher gegen Grundrechte. 

Mit der Neufassung des Gesetzes werden einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen abgeschafft. Nach dem neuen Gesetz ist ein Nachsteuern künftig nur noch vorgeschrieben, wenn die Emissionsziele insgesamt in zwei Jahren in Folge nicht erreicht werden.

Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen für einzelne Sektoren, etwa den Verkehrsbereich. Anders als bisher geht es auch nicht mehr um einen Rückblick, sondern um die Prognosen für das Erreichen der Ziele bis 2030 beziehungsweise später für 2040. An den Emissionszielen selbst ändert sich allerdings durch das von der Ampel-Koalition vorgelegte Gesetz nichts.

"Klimaschutz ist Menschenrecht", begründete BUND-Vorsitzender Olaf Bandt die Verfassungsbeschwerden. "Die Regierung hat einen Eid zum Wohle Deutschlands und zur Wahrung des Grundgesetzes geleistet. Wir fordern die Regierung auf, sich daran zu halten."

Der Verfassungsbeschwerde von Greenpeace und Germanwatch können sich erstmals alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen anschließen. Über Internet-Plattformen können sie eine Vollmacht erteilen, um von der Umweltrechtlerin Roda Verheyen vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten zu werden - "ohne persönliche Kosten und Risiken", wie die Verbände mitteilten.

"Wenn wir jetzt nicht handeln, ist unser CO2-Budget für eine klimafreundliche Zukunft in wenigen Jahren aufgebraucht", erklärte Verheyen. "Ein zu langsames Tempo beim Klimaschutz können wir uns nicht mehr leisten. Maßnahmen wie im Verkehrssektor aufzuschieben, verletzt Grundrechte."

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