Ratgeber

Wie man Ärger rund um den Mietwagen vermeiden kann

  • Solveig Grewe
  • In MOTOR
  • 4. Juli 2024, 14:01 Uhr
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mid Groß-Gerau - Viele Autovermieter versuchen vor Ort, eine unnötige Zusatzversicherung aufzudrängen. Ronny Overhate / pixabay.com

Ein Mietwagen am Urlaubsort ist für viele Menschen ein wichtiges Fortbewegungsmittel. Doch nicht immer läuft die Zusammenarbeit mit dem Vermieter problemlos ab.


Ein Mietwagen am Urlaubsort ist für viele Menschen ein wichtiges Fortbewegungsmittel. Doch nicht immer läuft die Zusammenarbeit mit dem Vermieter problemlos ab. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt Tipps.

Urlauber buchen ihren Mietwagen meist über ein Preisvergleichsportal wie beispielsweise Billiger Mietwagen oder Check24. Dort bieten Vermittler wie CarTrawler aus Irland, Rentalcars aus dem Vereinigten Königreich oder DoYouSpain aus Spanien Fahrzeuge verschiedener Anbieter zur Reservierung an. Auch wenn der gesamte Mietpreis oder die Anzahlung bereits bei der Reservierung vom Vermittler abgebucht wird, kommt der eigentliche Vertragsabschluss erst mit dem Autovermieter vor Ort zustande.

Aufgrund der unterschiedlichen Unternehmen, die an der Mietwagenbuchung beteiligt sind, ist es oft schwierig, bei Problemen den richtigen Ansprechpartner zu finden. Vor allem dann, wenn etwas schief läuft und die Unternehmen jegliche Verantwortung von sich weisen.

Als Faustregel gilt: Nur bei technischen oder inhaltlichen Fehlern rund um die Buchung ist das Buchungsportal zuständig. Der Vermittler ist zuständig, wenn man das reservierte Fahrzeug nicht zu den vereinbarten Konditionen erhält. Bei Problemen mit dem Mietwagen selbst ist die Autovermietung zuständig. Bei einer Reklamation kann der Kontakt zu Vermieter und Vermittler oft über die Plattform hergestellt werden.
Kommt es zu einem Unfall, ist oft auch noch eine Versicherung involviert.
Tipp: Bucht man direkt beim Mietwagenunternehmen, hat man bei Problemen nur einen Ansprechpartner.

Ein Problem, das häufig nach einer Flugverspätung auftritt: Der online reservierte Mietwagen ist bereits anderweitig vergeben, oder die Reservierung wurde einfach gelöscht. Trotzdem wird abkassiert. Hintergrund: Die meisten Vermittler haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungünstige so genannte "No-Show-Klauseln" eingebaut. Diese besagen, dass die vom Vermittler abgebuchte Anzahlung nicht zurückgezahlt wird, wenn man zum vereinbarten Zeitpunkt beispielsweise nicht erscheint.
Tipp: Ist eine Verspätung absehbar, informieren Sie den Autovermieter und den Vermittler. Eine Garantie, das Fahrzeug tatsächlich zu bekommen, ist dies allerdings nicht. Wer trotz Reklamation weder Auto noch Geld erhält, sollte bei seiner Bank die Anzahlung zurückbuchen lassen. Hinzu kommt, dass No-Show-Klauseln in den meisten Fällen unwirksam sein dürften.
Auch hier gilt: Am besten direkt beim Autovermieter mieten und auf Angebote achten, die keine Anzahlung verlangen.

Häufig wird am Mietwagenschalter eine "echte" Kreditkarte zur Hinterlegung der Kaution verlangt, und zwar vom Hauptfahrer. Kann eine solche Kreditkarte nicht vorgelegt werden, wird die Übergabe des Mietwagens oftmals verweigert. Die Urlauber haben dann die Wahl, einen höheren, meist tagesaktuellen Tarif zu bezahlen, um den Wagen zu bekommen oder auf das Fahrzeug zu verzichten. Bei Verzicht wird die geleistete Anzahlung normalerweise nicht erstattet.
Tipp: Man sollte im Vorfeld prüfen, ob die Kreditkarte den Anforderungen des Vermieters entspricht; ob dieser zum Beispiel Debitkarten akzeptiert, ob die Karte auf den Hauptfahrer ausgestellt ist, oder ob das Kreditlimit ausreicht.

Für Mietwagen empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Viele schließen diese gleich bei der Buchung über einen Vermittler ab. Denn dort ist sie meist günstiger als beim Autovermieter. Da der Autovermieter an der Versicherung des Vermittlers nichts verdient, versuchen viele Autovermieter vor Ort, dem eine weitere, eigentlich unnötige Zusatzversicherung, aufzudrängen.

Tipp: Nicht unter Druck setzen lassen und auf die Herausgabe des Fahrzeugs zu den reservierten Konditionen bestehen. Andernfalls direkt bei der Geschäftsleitung der Autovermietung sowie beim Vermittler reklamieren. Eine Dokumentation hilft, um später bessere Chancen zu haben, das Geld zurückzubekommen.

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