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Glänzende Autos, sichere Mitarbeiter: Wenn Reinigungsmittel zur Bedrohung werden

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Image by Rolf van de Wal from Pixabay

Glanz kommt vor dem Fall - aber nicht beim gepflegten Auto. Zwar lautet das eigentliche Sprichwort “Hochmut kommt vor dem Fall”, aber bei der Autopflege kann man auch ohne Hochmut einmal unschön fallen.

Besonders, wenn in Firmen unsachgemäß und nachlässig mit Substanzen umgegangen wird. Reinigungsmittel, die für makellose Oberflächen sorgen, können zur ernsthaften Bedrohung werden. Von ätzenden Säuren bis hin zu giftigen Dämpfen - die Palette der Risiken ist breit. Hier kommt ein externer Gefahrstoffbeauftragter ins Spiel. Das sind Experten für Arbeitssicherheit, die sich mühelos durch das Labyrinth der Vorschriften und Schutzmaßnahmen navigieren können. Sie stellen ein Gleichgewicht zwischen effizienter Reinigung und maximalem Mitarbeiterschutz her. Ihre Einsatzgebiete untersuchen wir in den nachfolgenden Abschnitten etwas genauer.

Gefahrenpotenzial gängiger Reinigungsmittel

Reinigungsmittel in der Fahrzeugpflege bergen oft unterschätzte Risiken. Viele Produkte enthalten aggressive Chemikalien wie Säuren, Laugen oder Lösungsmittel. Diese können die Haut und Atemwege reizen oder sogar verätzen. Zudem drohen bei unsachgemäßer Handhabung Verätzungen, Allergien oder Vergiftungen. Besonders tückisch sind Dämpfe, speziell, wenn sie sich in schlecht belüfteten Räumen ansammeln und zu Atembeschwerden führen. Manche Inhaltsstoffe können bei längerer Exposition chronische Erkrankungen verursachen.

Auch die Umwelt leidet unter falscher Entsorgung dieser Mittel. Und wenn der ein oder andere Auszubildende ein bisschen nachlässig war, kann ein verschütteter Reiniger durch erhöhte Rutschgefahr zu einem unschönen Sturz führen. Eine weitere Gefahr sind ungewollte chemische Reaktionen, die sich aus der Kombination verschiedener Produkte ergeben können. Um diese Gefahren zu minimieren, ist fundiertes Wissen über die verwendeten Substanzen und die strikte Einhaltung von Sicherheitsvorschriften unerlässlich.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Die nächste Maßnahme, um Risiken zu minimieren, ist die persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA. Sie ist die letzte Verteidigungslinie zwischen Mitarbeitern und den Gefahren in der Fahrzeugpflege. Sie schützt zwar nicht unbedingt vor einer Sturzverletzung, aber sie umfasst verschiedene Elemente, die auf die spezifischen Risiken der Reinigungsmittel abgestimmt sind. So können Schutzhandschuhe aus geeigneten Materialien die Haut vor aggressiven Chemikalien bewahren. Schutzbrillen schützen die Augen vor Spritzern und Atemschutzmasken filtern schädliche Dämpfe und Aerosole aus der Luft. Schutzkleidung verhindert den Kontakt mit der Haut und schützt die eigene Kleidung. Rutschfeste Schuhe sorgen für sicheren Stand auf nassen Böden. Die richtige Auswahl, Anpassung und Pflege der PSA sind entscheidend für ihre Wirksamkeit. Um für den optimalen Einsatz der PSA zu sorgen, braucht es zudem regelmäßige Schulungen zur korrekten Verwendung und Kontrollen des Zustands der Ausrüstung.

Sichere Handhabung und Lagerung

Ein Gefahrstoffexperte kann für die sichere Handhabung und Lagerung von Reinigungsmitteln Konzepte zur korrekten Verdünnung und Anwendung der Chemikalien entwickeln. Dabei legt er Richtlinien für die getrennte Lagerung inkompatibler Stoffe fest. Er sorgt außerdem für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung aller Behälter. Hierzu gehören auch die Einrichtung spezieller Lagerräume mit Belüftungssystemen und Auffangwannen sowie die Installation von Zugangsbeschränkungen.
Weitere Aufgaben können die Überwachung, Einhaltung von Höchstmengen und Verfallsdaten und die Schulung des Personals sein.  Als Experten können sie auch Notfallpläne für Verschüttungen ausarbeiten. Weitere Aufgabenbereiche können auch regelmäßige Inspektionen und die Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter sein.

Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter

Kurz erwähnt haben wir bereits die Schulung von Mitarbeitern im vorherigen Abschnitt. Experten im Bereich Gefahrstoffe sind hierbei besonders wichtig. Denn sie können Mitarbeiter im Umgang mit Reinigungsmitteln sensibilisieren. Für jene Schulungen entwickeln sie maßgeschneiderte Programme, die theoretisches Wissen mit praktischen Übungen verbinden. Hierbei sollten nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern auch das Verständnis für die chemischen Prozesse und potenzielle Gefahren vermittelt werden.
Wahrscheinlich müssten wir alle mal wieder einen Erste Hilfe Auffrischungskurs machen. Das ist bei Schulungen zu Gefahrstoffen nicht anders. Mit einmal kurz Teilnehmen ist es nicht getan. Daher gehört auch die Organisation regelmäßiger Auffrischungskurse zum Tätigkeitsbereich der Gefahrstoffexperten. Hierfür passen sie die Inhalte an neue Erkenntnisse oder Produkte an. Idealerweise sollte sie auch eine Sicherheitskultur fördern. Mit Letzterer sollen Mitarbeiter ermutigt werden, Bedenken zu äußern und Verbesserungsvorschläge einzubringen.

Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe

Die erste Hilfe haben wir schon kurz angeschnitten. Und auch hierbei (der Ausarbeitung von Notfallmaßnahmen und Erste-Hilfe-Konzepten) können Gefahrstoffbeauftragte kräftig unterstützen. Dabei können sie detaillierte Notfallpläne für verschiedene Szenarien erstellen. Zu den Szenarien gehören beispielsweise Verätzungen oder Vergiftungen durch Reinigungsmittel. Diese Pläne bieten klare Handlungsanweisungen und definieren Zuständigkeiten.
Ein weiterer Aspekt ist hierbei die Bestimmung, wo Notduschen, Augenspülstationen und Erste-Hilfe-Kästen strategisch platziert werden können. Auch hier nehmen regelmäßige Schulungen wieder eine wichtige Rolle ein. Dabei können Mitarbeiter den Umgang mit diesen Einrichtungen und die Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen üben. Des Weiteren können die Experten in Zusammenarbeit mit medizinischen Fachkräften spezifische Behandlungsprotokolle für den Kontakt mit gefährlichen Substanzen entwickeln.

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