Die Berliner CDU hat einer Gerichtsentscheidung zufolge Spenden eines Immobilienunternehmers in Höhe von 800.000 Euro annehmen dürfen. Es liege kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor, entschied das Verwaltungsgericht in der Bundeshauptstadt.
Die Berliner CDU hat einer Gerichtsentscheidung zufolge zwei Spenden eines Immobilienunternehmers in Höhe von insgesamt 800.000 Euro annehmen dürfen. Es liege kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor, entschied das Verwaltungsgericht in der Bundeshauptstadt am Dienstag laut Mitteilung. Es wies damit eine entsprechende Klage der Satirepartei Die Partei ab.
Der Berliner CDU-Landesverband hatte die beiden Spenden demnach im Jahr 2020 erhalten. Nach öffentlichen Äußerungen des Immobilienunternehmers entstand der Verdacht der Einflussnahme. Die Bundestagsverwaltung leitete daraufhin ein Prüfverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz ein. Nach Anhörung der CDU im Jahr 2023 wurde das Verfahren jedoch eingestellt. In der Folge reichte die Satirepartei Klage ein, die nun abgewiesen wurde.
Laut Verwaltungsgericht war die zuständige Kammer nicht davon überzeugt, dass der Immobilienunternehmer während der Spendenleistung "eine konkrete Erwartung gegenüber einer spendenannahmeberechtigten Person der Berliner CDU geäußert habe". Der Unternehmer habe glaubhaft eingeräumt, in seinen öffentlichen Äußerungen gelogen zu haben.
Zudem habe er nachvollziehbar dargelegt, dass die Motivation für seine Spenden darin bestanden habe, die bürgerliche Mitte und den Wahlkampf der CDU zu stärken. Die Kammer habe daher keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Spendenannahme gesehen. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.