Justiz

Redakteur von Radio Dreyeckland mit Beschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung erfolgreich

  • AFP
  • In POLITIK
  • 19. November 2025, 16:54 Uhr
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Bundesverfassungsgericht Bild: AFP

Die Durchsuchung der Wohnung eines Redakteurs von Radio Dreyeckland hat gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen. Sie störte die redaktionelle Arbeit und konnte einschüchternd wirken, wie das Bundesverfassungsgericht entschied.

Die Durchsuchung der Wohnung eines Redakteurs von Radio Dreyeckland hat gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen. Sie störte die redaktionelle Arbeit und konnte einschüchternd wirken, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch entschied. Die Wohnung des Journalisten war 2023 durchsucht worden. Grund war ein Artikel über die Plattform linksunten.indymedia. (Az. 1 BvR 259/24)

Diese war 2017 vom Bundesinnenministerium verboten und die Gruppe aufgelöst worden. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Verbot im Januar 2020, weil sich Zweck und Tätigkeit der Vereinigung gegen die Verfassung richteten. Der Journalist, der für den Freiburger Radiosender arbeitet, berichtete im Juli 2022 in dem Zusammenhang über die Einstellung von Ermittlungen gegen Beschuldigte wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Er verlinkte auf die Archivwebseite von linksunten.indymedia.

Daraufhin wurde gegen ihn selbst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ihm wurde vorgeworfen, den verbotenen Verein unterstützt zu haben. Das Amtsgericht Karlsruhe ordnete die Durchsuchung seiner Wohnung an, wobei im Januar 2023 ein Laptop, Handys und Datenträger beschlagnahmt wurden. Der Redakteur wurde schließlich im Juni 2024 freigesprochen.

Gegen die Durchsuchungsanordnung legte er zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Beschwerde beim Verfassungsgericht ein und hatte nun Erfolg. Das Gericht erklärte, dass der Eingriff in die Rundfunkfreiheit nicht gerechtfertigt gewesen sei. Es habe nur vage Anhaltspunkte dafür gegeben, dass linksunten.indymedia zu dem Zeitpunkt noch bestand, und keinen tragfähigen Anfangsverdacht gegen den Redakteur.

"Ein so schwerer Eingriff in die Pressefreiheit kann nicht auf vage Vermutungen gestützt werden", erklärte GFF-Verfahrenskoordinator David Werdermann in einer Reaktion auf den Beschluss.

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