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US-Richterin weist Klagen gegen Trump-Gegner Comey und James ab

  • AFP
  • In POLITIK
  • 24. November 2025, 22:58 Uhr
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James Comey Bild: AFP

Juristische Niederlage für US-Präsident Donald Trump: Eine Bundesrichterin hat zwei von Trump veranlasste Klagen gegen den früheren FBI-Chef James Comey und die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James am Montag abgewiesen.

Juristische Niederlage für US-Präsident Donald Trump: Eine Bundesrichterin hat die von Trump veranlasste Klagen gegen den früheren FBI-Chef James Comey und die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James am Montag abgewiesen. Comey und James hatten gegen Trump ermittelt und werfen dem Präsidenten einen Rachefeldzug vor. Sie reagierten erleichtert auf die Entscheidung der Bundesrichterin.

Der 64-jährige Comey nannte die Abweisung der Klage ein Zeichen, "dass der Präsident der Vereinigten Staaten das Justizministerium nicht nutzen kann, um seine politischen Gegner ins Visier zu nehmen". Er rief alle US-Bürger auf, für den Rechtsstaat einzutreten. Der frühere FBI-Chef gilt als einer der Hauptwidersacher Trumps: Comey hatte zur mutmaßlichen Einmischung Russlands in Trumps ersten Präsidentschaftswahlkampf ermittelt und war daraufhin von dem Republikaner in seiner ersten Amtszeit im Mai 2017 gefeuert worden.

Die 67-jährige New Yorker Generalstaatsanwältin James nannte die von Trump veranlassten Anschuldigungen gegen sie "haltlos" und erklärte, sie werde "weiterhin furchtlos bleiben". James hatte ein Betrugsverfahren gegen Trump wegen mutmaßlich aufgeblähter Vermögenswerte seiner Immobilienholding vorangetrieben.

Trump hatte das US-Justizministerium Ende September aufgerufen, Verfahren gegen seine persönlichen Gegner einzuleiten. Die Anklage warf Comey daraufhin unter anderem Falschaussage vor dem Kongress vor und James Bankbetrug. 

Die Bundesrichterin Cameron McGowan Currie entschied nun allerdings, die vom Justizministerium mit den beiden Fällen betraute Staatsanwältin Lindsey Halligan sei unrechtmäßig ernannt worden. Sie habe deshalb "keine gesetzliche Befugnis" gehabt, die Anklageschrift vorzulegen. Richterin Currie betonte, Halligan sei "eine ehemalige Mitarbeiterin des Weißen Hauses ohne vorherige Erfahrung als Staatsanwältin".

Das Justizministerium hatte die frühere Trump-Anwältin Halligan im Schnellverfahren mit den Anklagen betraut. Die eigentlich auf Versicherungsrecht spezialisierte Juristin folgte dem US-Staatsanwalt Erik Siebert nach, der die Ermittlungen von sich aus als unbegründet zurückgewiesen hatte und deshalb zurückgetreten war. 

Ein anderer Bundesrichter hatte in der vergangenen Woche zudem schwere inhaltliche "Ermittlungsfehler" in dem Verfahren gegen Comey festgestellt. Die unerfahrene Staatsanwältin Halligan habe die Gesetzeslage grundlegend falsch dargestellt, befand Richter William Fitzpatrick.

Comey und James haben weitere Anträge zur Einstellung der Verfahren eingereicht. Sie werfen Trump einen persönlich motivierten Rachefeldzug vor. Zu diesen Argumenten hat sich die Justiz bisher nicht geäußert.

Richterin Currie räumte dem Justizministerium grundsätzlich die Möglichkeit neuer Anklagen gegen die beiden Trump-Widersacher ein. Im Fall Comeys war allerdings die Verjährungsfrist für die ursprünglichen Vorwürfe Ende September abgelaufen. 

Beobachter halten es für möglich, dass beide Fälle vor dem obersten US-Gericht landen. Im Supreme Court haben konservative Richter eine Mehrheit. Der Oberste Gerichtshof hatte Trump in einer Reihe von umstrittenen Fällen Recht gegeben.

Auch Trumps früherer Sicherheitsberater John Bolton ist ins Visier der Justiz geraten. Die Anklage wirft ihm die illegale Weitergabe geheimer Informationen vor. Bolton war während Trumps erster Amtszeit (2017 bis 2021) Nationaler Sicherheitsberater und wurde später zum Kritiker des Rechtspopulisten.

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