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Bundesfinanzhof: Neue Grundsteuer ist nicht verfassungswidrig

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Häuser in Gelsenkirchen Bild: AFP

Die neue Grundsteuer ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht verfassungswidrig. Die Münchener Richter wiesen am Mittwoch drei Klagen gegen die Steuer als unbegründet ab.

Die neue Grundsteuer ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht verfassungswidrig. Die Münchener Richter wiesen am Mittwoch drei Klagen als unbegründet ab. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht komme nicht in Betracht. (Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25)

Die neue Grundsteuer wird seit Jahresbeginn erhoben. Eine Reform war 2018 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Die frühere Berechnung nach völlig überholten Einheitswerten sei mit dem Gleichheitsgebot nicht mehr vereinbar.

Auf dem Prüfstand des BFH stand zunächst das sogenannte Bundesmodell, das in elf der 16 Bundesländer genutzt wird. Die Kläger hatten unter anderem eine zu ungenaue und damit zu Ungerechtigkeiten führende Datengrundlage gerügt.

Der BFH urteilte nun, das Grundsteuerreformgesetz sei nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2018 formal und inhaltlich verfassungsgemäß. So weiche der ermittelte Bodenrichtwert meist nicht mehr als 20, höchstens aber 30 Prozent vom tatsächlichen Grundstückswert ab. Solche Ungerechtigkeiten seien hinzunehmen, betonte der BFH. Sie seien erforderlich, um die Steuerfestsetzung im Massenverfahren handhabbar zu machen.

Gleiches gelte für die pauschalierte Nettokaltmiete. Dies ist ein fiktiv berechneter erzielbarer Mieterlös, der beim Bundesmodell neben dem Grundstückswert maßgeblich in die Höhe der Steuer einfließt.

Die Länder Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern eigene Regelungen getroffen, die auf die Fläche oder den Bodenwert abstellen. Auch dagegen sind noch Klagen beim BFH anhängig.

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