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Bund und Länder haben eine Reform des Systems der regionalen Wirtschaftshilfen (GRW) beschlossen. Eine zentrale Veränderung ist, dass die Förderung nun nicht mehr strikt daran geknüpft ist, dass die Unternehmen Arbeitsplätze schaffen - Arbeitsplatzsicherung reicht aus. "Mit der Neuaufstellung der GRW machen wir regionale Förderung einfacher, wirksamer und zukunftsorientiert - für starke Kommunen, innovative Unternehmen und gute Arbeitsplätze in ganz Deutschland", erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) am Dienstag.
Laut Wirtschaftsministerium liegt der Fokus künftig auf der Produktivität: Wenn Unternehmen produktiver sind, können sie auch bei gleichbleibender Beschäftigung und Gesamtbruttolohnsumme Förderung erhalten. In Regionen mit starkem Bevölkerungsrückgang werden zudem Ausbildungsplätze bei der Berechnung der Arbeitsplatzvorgaben doppelt angerechnet.
GRW steht für Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Das Förderinstrument gibt es seit den 1970er Jahren, es gilt als wichtiges Mittel zur wirtschaftlichen Förderung strukturschwacher Regionen. Bund und Länder finanzieren das Programm gemeinsam, für 2026 stehen den aktuellen Angaben nach rund 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
"Gemeinsam mit den Ländern sorgen wir dafür, dass strukturschwache Regionen bessere Entwicklungschancen erhalten, Kommunen mehr Handlungsspielräume gewinnen und Investitionen zielgerichtet dort ankommen, wo sie Wachstum und gute Arbeit schaffen", erklärte Reiche. Seit Anfang der 1970er Jahre sind insgesamt GRW-Mittel in Höhe von 82 Milliarden Euro geflossen.