ÜBERSICHT

Gericht in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T.

img
Maja T. am Mittwoch in Budapest vor Gericht Bild: AFP

Im Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist die deutsche Aktivistin Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Budapest befand die 25-jährige nicht-binäre Person schuldig.

Im Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist die deutsche Aktivistin Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Budapest befand die 25-jährige nicht-binäre Person am Mittwoch für schuldig, die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten angegriffen zu haben. 

Der Prozess war hochumstritten, weil Maja T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach ihrer Festnahme in Deutschland an das rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. Auch die Haftbedingungen vor Ort wurden angeprangert, denen T. als queere Person in Ungarn ausgesetzt ist. Unklar blieb zunächst, ob Maja T. ihre Haftstrafe nun in Ungarn absitzen muss, oder ob sie nach Deutschland überstellt werden könnte.

Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren als "Abschreckung" gefordert. Maja T. wurden schwere Gewalttaten, versuchte Körperverletzung, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und ein koordinierter Angriff im Rahmen antifaschistischer militanter Aktivitäten vorgeworfen. Die ungarische Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass T. zu einer linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehörte, die in Ungarn neun Menschen angegriffen habe. Die Opfer hätten Knochenbrüche und Kopfverletzungen erlitten. 

Der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, hatte das Gericht um "Gerechtigkeit für mein Kind" gebeten. Die "vorgefallenen Verletzungen" seien "nicht lebensbedrohlich" gewesen. "Maja hat keinerlei Gewalt angewendet." Maja T. sagte vor der Urteilsverkündung vor Gericht: "Wir wissen alle, welches Urteil der Ministerpräsident dieses Landes will." Bei der Verurteilung gehe es darum, die Erzählung von einer "tödlichen Antifa" zu verbreiten. Maja T. fügte an, dass die Staatsanwaltschaft ihr einen Deal mit 14 Jahren Gefängnis angeboten habe, sollte sie sich schuldig bekennen.

Nach dem Urteil erklärte der Vater: "Leider haben sich meine Befürchtungen bestätigt. Hier wurde ein politischer Schauprozess durchgeführt." Es sei deutlich geworden, was "Autokratie" in Ungarn bedeute: "Ministerpräsident (Viktor) Orban persönlich unterstellt Terror und fordert ein hartes Urteil. Staatsanwaltschaft, medizinische Gutachter und Richter Jozsef Sos arbeiten Hand in Hand, um das entsprechend harte Urteil zu liefern. Dies ist der traurige Höhepunkt des Unrechts gegen mein Kind."

Der Vater rief Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) auf, nun tätig zu werden, damit Maja T. zurück nach Deutschland komme. Schon zuvor hatte der Vater gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem politischen Prozess gesprochen, der darauf abziele, dass Orban Stimmen für die im April anstehende Parlamentswahl sammeln könne. Im vergangenen Juni war T. in einen Hungerstreik getreten, den sie im Juli beendete. T. protestierte unter anderem gegen eine mangelnde Unterstützung durch die Bundesregierung.

Auch der Ko-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, kritisierte das nun ergangene Urteil in Budapest scharf. "Das heutige Urteil gegen Maja T. ist Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen", erklärte er. Acht Jahre Haft sei "unverhältnismäßig". 

Er betonte: "Trotz der lückenhaften, lediglich auf Indizien bauenden Anklage, folgte der Richter der Linie der Staatsanwaltschaft und befand Maja schuldig, auch wenn das Strafmaß nicht deren geforderte drakonische Höhe hat."

Schirdewan hielt dem Rechtsnationalisten Orban vor, er habe "diesen Prozess bewusst für seinen Wahlkampf instrumentalisiert". Das Urteil füge sich "nahtlos in die autoritäre Inszenierung seiner Regierung ein, die mit Härte gegen politische Gegner:innen punkten will und dabei die Justiz missbraucht".

Bei der Gefängnisstrafe von acht Jahren wird die Zeit angerechnet, die Maja T. bereits in Haft verbracht hat. T. war im Dezember 2023 in Berlin wegen der Vorwürfe der ungarischen Behörden festgenommen worden. Im Juni 2024 folgte die Auslieferung T.s nach Ungarn - ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Überstellung schließlich untersagte. Der Beschluss des Gerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als Maja T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.

Nach Ansicht von Maja T.s Unterstützern ist die nicht-binäre, linksgerichtete Person der ideale Feind für die Orban-Regierung. Ungarn erkennt nur zwei Geschlechter an und ist das einzige EU-Land, in dem Pride-Veranstaltungen verboten wurden. T. ist nicht-binär, fühlt sich also weder als Mann noch als Frau.

Für die SPD im Europaparlament erklärte René Repasi, die Orban-Regierung habe den Prozess "für politische Propaganda instrumentalisiert". Er betonte: "Wenn ein EU-Mitgliedstaat grundlegende Verfahrensrechte auf diese Weise missachtet, ist das kein nationales Problem mehr."

Auch Luke Hoß von den Linken im Bundestag hob hervor, dass acht Jahre "Zuchthaus" ein "Armutszeugnis für die Unabhängigkeit der ungarischen Justiz" seien. "Ob Maja T. die vorgeworfenen Taten wirklich begangen hat, wurde in diesem politischen Propaganda-Prozess nicht nachgewiesen", erklärte er und forderte "ein erneutes und faires Verfahren in Deutschland". Außenminister Wadephul müsse sich "mit Nachdruck" dafür einsetzen, dass Maja T. nach Deutschland zurücküberstellt werde.

Der Fall Maja T. gehört zum sogenannten Budapest-Komplex, in dem auch in Deutschland derzeit Strafverfahren laufen. 

STARTSEITE