Brandenburg

Brandenburger AfD scheitert erneut mit Klage gegen Corona-Maßnahmen

  • AFP
  • In POLITIK
  • 23. Februar 2026, 14:54 Uhr

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Die AfD ist vor dem Brandenburger Verfassungsgericht erneut mit einer Klage gegen einstige Corona-Maßnahmen im Land gescheitert. Ein Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion, der sich gegen die sogenannte 2G-Regelung richtete, wurde als unbegründet abgelehnt, wie das Verfassungsgericht am Montag in Potsdam mitteilte. Damit seien nun alle beim Landesverfassungsgericht anhängigen Normenkontrollverfahren zu Corona-Regelungen entschieden. 

Die diesmal in Rede stehende Regelung war im November 2021 von der damaligen Landesgesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) erlassen worden. Sie verpflichtete Betreiber bestimmter Einrichtungen und Anbieter verschiedener Dienstleistungen oder Veranstaltungen dazu, nur geimpften oder genesenen Menschen Zutritt zu gewähren. 

Die Anordnung der 2G-Zugangsregelung sei rechtens gewesen, hieß es nun vom Verfassungsgericht. Grundlage seien die damals vorhandenen Informationen zur Verbreitung des Virus, zur Auslastung der Krankenhäuser und zur Wirkung der Impfung gewesen. Die damit einhergehenden Einschränkungen der Grundrechte seien gerechtfertigt gewesen, erklärte das Gericht. 

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