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Urteil: Zwei Nacktkatzen dürfen in Rheinland-Pfalz kastriert werden

  • AFP
  • In UMWELT
  • 27. Februar 2026, 11:13 Uhr
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Canadian Sphynx Bild: AFP

Zwei Tiere einer Nacktkatzenart dürfen in Rheinland-Pfalz sofort kastriert werden. Das öfffentliche Interesse an der Kastration überwiegt die Interessen der Antragstellerin, wie das Verwaltungsgericht Koblenz mitteilte.

Zwei Tiere einer Nacktkatzenart dürfen in Rheinland-Pfalz sofort kastriert werden. Das öffentliche Interesse an der Kastration überwiegt die Interessen der Antragstellerin, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Freitag mitteilte. Die Anordnung ist rechtmäßig. Das Gericht wies einen Eilantrag gegen die Kastration der Tiere ab (Az.: 3 L 1397/25.KO). 

Geklagt hatte eine Katzenzüchterin der Nacktkatzenrasse Canadian Sphynx. Die Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach ordnete die sofortige Kastration zweier ihrer Tiere an. Dagegen versuchte sich die Frau gerichtlich zu wehren.

Die Richter gaben nun dem Landkreis Recht. Dieser habe das Recht, eine Kastration von Tieren anzuordnen, wenn den Nachkommen als Folge der Zucht erblich bedingt Körperteile oder Organe fehlen und dadurch eine Qualzucht entsteht. Die Nacktkatzenrasse Canadian Sphynx hat keine funktionsfähigen Tasthaare. Laut Gericht ist zu erwarten, dass auch die Nachkommen diese nicht haben werden. 

Habe eine Katze keine dieser sogenannten Vibrissen, schränke das ihr arttypisches Verhalten ein. Dies führe zu einem andauernden Leiden, entschieden die Richter. Katzen brauchen Vibrissen unter anderem, um sich im Dunkeln zu orientieren und soziale Kontakte aufzunehmen. 

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