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Mehrjährige Haftstrafen für Mitglieder von Hamas-Untergrundzelle in Berlin

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Landgericht Berlin Bild: AFP

Vier Mitglieder einer Untergrundzelle der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas sind in Berlin zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Kammergericht verhängte Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren.

Vier Mitglieder einer Untergrundzelle der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas sind am Mittwoch in Berlin zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Kammergericht der Hauptstadt verhängte Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren. Die Angeklagten wurden der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Ein 43-Jähriger wurde zudem wegen der ungenehmigten Ausübung von Gewalt über Kriegswaffen sowie wegen Besitzes von Schusswaffen verurteilt.

Nach Überzeugung des Senats hatten die mittlerweile 36, 43, 47 und 58 Jahre alten Männer als Auslandsoperateure der Hamas unter anderem nach Waffendepots in Deutschland, Polen, Dänemark und Bulgarien gesucht, wie die Vorsitzende Richterin Doris Husch in ihrer Urteilsbegründung sagte. Konkrete Belege für Anschlagspläne habe das Gericht nicht festgestellt, es gehe aber davon aus, dass die Hamas mit Waffendepots Vorbereitungen habe treffen wollen, um auch in europäischen Ländern Anschläge auf jüdische und israelische Ziele verüben zu können.

Nachgewiesen wurden den Männern, von denen drei hauptsächlich in Berlin und einer in den Niederlanden gelebt hatten, laut Husch unter anderem mehrere Fahrten in wechselnder Besetzung nach Polen - vermutlich, um ein bestehendes Depot aufzulösen und die Waffen verfügbar zu machen. Allerdings fanden sie das Versteck trotz Koordinaten auch beim fünften Versuch nicht. Während der Vorbereitungen zum sechsten Versuch wurden sie am 14. Dezember 2023 festgenommen. Seitdem saßen die bislang nicht vorbestraften Männer in Berlin in Untersuchungshaft.

In dem 53 Verhandlungstage umfassenden Prozess, der seit Februar vergangenen Jahres lief, habe der Senat auch klären müssen, ob es sich bei der Hamas um eine terroristische Vereinigung nach Maßgabe des deutschen Strafrechts handele, so Husch. Nach einem Bericht eines Sachverständigen und der Auswertung von Publikationen sei recht schnell und eindeutig klar geworden, "dass die Hamas die Kriterien einer terroristischen Vereinigung im Ausland seit Jahrzehnten erfüllt", sagte Husch. 

Die Angeklagten, die alle im Libanon geboren wurden, seien nach Überzeugung des Gerichts allesamt Mitglieder der Hamas gewesen, sagte Husch. In ihren Einlassungen vor Gericht hätten sie dies bestritten und ihre Fahrten nach Polen teils "sehr fantasievoll" anders begründet, führte die Vorsitzende Richterin aus. Unter anderem gaben sie an, sie hätten in Polen lediglich Kräuter sammeln oder Antiquitäten verkaufen wollen.

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