Justiz

Bundesgerichtshof entscheidet in Möbelstreit von USM und Konektra

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Bundesgerichtshof Bild: AFP

Im Streit zwischen dem Schweizer Möbelbauer USM und seinem deutschen Konkurrenten Konektra will der Bundesgerichtshof sein Urteil verkünden. USM wirft Konektra vor, Teile seines bekannten modularen Möbelsystems USM Haller nachgebaut zu haben.

Im Streit zwischen dem Schweizer Möbelbauer USM und seinem deutschen Konkurrenten Konektra will der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (08.45 Uhr) in Karlsruhe sein Urteil verkünden. USM wirft Konektra vor, Teile seines bekannten modularen Möbelsystems USM Haller nachgebaut zu haben, und will erreichen, dass Konektra keine ähnlichen Möbelstücke oder Teile davon mehr verkaufen darf. (Az. I ZR 96/22)

Dabei stützt USM sich vor allem auf das Urheberrecht und argumentiert, dass es sich bei den Möbeln um geschützte Werk der angewandten Kunst handele. Der Urheberrechtsschutz erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers, der in diesem Fall der 2012 gestorbene Architekt Fritz Haller wäre. Der BGH setzte das Verfahren bereits Ende 2023 aus und legte dem Europäischen Gerichtshof Fragen zum Urheberrecht vor. Nach dessen Antwort ist nun wieder der BGH am Zug.

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