Frankreich

Fußfessel und 15 Monate Nichtwählbarkeit für Le Pen: Kandidatur ungewiss

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Marine Le Pen am Dienstag am Gericht in Paris Bild: AFP

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Nach dem Urteil des Berufungsgerichts gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist eine Präsidentschaftskandidatur der 57-Jährigen ungewiss: Die Richter verurteilten die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) am Dienstag in Paris wegen der Veruntreuung von EU-Geldern zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung und eines, das durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel abgegolten werden soll. Zudem erließen sie ein 45-monatiges Verbot, für öffentliche Ämter zu kandidieren, wovon 30 auf Bewährung ausgesetzt sind. 

Damit überließen die Richter die Entscheidung über eine vierte Präsidentschaftskandidatur Le Pen selbst: Die 15 Monate Nichtwählbarkeit sind bereits abgegolten, da die Zeit vom erstinstanzlichen Urteil im März 2025 an läuft. Allerdings hatte Le Pen ausdrücklich ausgeschlossen, mit einer elektronischen Fußfessel bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 anzutreten. "Wenn man Kandidat ist, dann braucht man volle Bewegungsfreiheit", hatte sie in der vergangenen Woche dem Sender LCI gesagt. Keinesfalls werde sie einen Richter um Erlaubnis bitten, ihre Wahlkampftermine wahrnehmen zu können. 

Le Pen wollte sich am Abend in einem TV-Interview zur Kandidatenfrage der Rechtspopulisten äußern. Sie hatte zuvor angekündigt, die Kandidatur dem 30 Jahre alten Parteichef Jordan Bardella zu überlassen, falls sie selbst nicht antreten kann. Das Urteil bringt sie nun in eine Zwickmühle: Theoretisch ist eine Kandidatur möglich, aber sie müsste es unter einer Bedingung machen, die sie zuvor selbst ausgeschlossen hatte. 

Das eine Jahr Hausarrest mit elektronischer Fußfessel ließe sich vermutlich auf sechs Monate reduzieren. Der Hausarrest ist durchaus mit der Wahrnehmung von Terminen zu vereinbaren wie das Beispiel des verurteilten Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy gezeigt hat. Es wäre allerdings eine erhebliche Einschränkung - und der RN würde mit einer rechtskräftig verurteilten Kandidatin in den Wahlkampf ziehen.  

Bardella bereitet sich seit Monaten auf eine Kandidatur vor. Er und Le Pen schworen sich noch am vergangenen Wochenende auf einem Sommerfest ihrer Partei öffentlich ihre gegenseitige Treue. Wer immer kandidieren werde, solle die Unterstützung des anderen erhalten, bekundeten sie. Zuletzt waren allerdings bei mehreren Themen Uneinigkeiten deutlich geworden, etwa beim Rentenalter. 

Die Richter sprachen in ihrem Berufungsurteil am Dienstag auch die elf übrigen Angeklagten schuldig, darunter die Partei selbst. Nach Überzeugung der Richter arbeiteten mehrere EU-Parlamentsassistenten der Partei, die damals Front National hieß, nicht für ihre jeweiligen EU-Abgeordneten, sondern für die Partei. Diese besserte ihre Finanzen auf, indem die Gehälter mancher Mitarbeiter faktisch vom EU-Parlament bezahlt wurden. 

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