Politik

Union gegen Ergänzung von Diskriminierungsverbot im Grundgesetz

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Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 27.07.2026, via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Union ist gegen eine Ergänzung des Merkmals "sexuelle Identität" im Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. Fraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte der "Rheinische Post" für deren Mittwochausgabe: "Wer nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD jetzt vor allem über eine Ergänzung des Grundgesetzes diskutiert, setzt die falschen Prioritäten."

Krings führte aus, eine Änderung des Artikels 3 würde keinen einzigen Anschlag verhindern und keinen einzigen Gewalttäter stoppen. Sie wäre deshalb vor allem Symbolpolitik. "Wer schwule und lesbische Menschen wirklich schützen will, sollte seine politische Energie nicht in symbolische Verfassungsdebatten investieren, sondern die notwendigen Gesetzesänderungen unterstützen, die unsere Sicherheitsbehörden stärken und potenzielle Täter wirksam stoppen", kritisierte der CDU-Politiker.

Das Grundgesetz schütze bereits heute alle Menschen wirksam vor Diskriminierung. Das Bundesverfassungsgericht habe zudem klargestellt, dass auch Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitssatz geschützt seien. "Es fehlt also nicht an verfassungsrechtlichem Schutz, sondern daran, diejenigen konsequent zu stoppen, die Hass predigen und Gewalt ausüben", so Krings.

Die Lehre aus dem Anschlag müsse deshalb eine andere sein. "Wir brauchen mehr Befugnisse und mehr Konsequenz im Kampf gegen islamistischen Terrorismus und andere extremistische Gewalttäter", sagte der CDU-Politiker. Dazu gehörten ein entschlosseneres Vorgehen gegen Gefährder, die Speicherung von IP-Adressen, eine bessere Ausschöpfung der bestehenden Befugnisse der Sicherheitsbehörden, mehr Möglichkeiten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sowie die konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter und islamistischer Gefährder. Wer schwerste Gewalt- oder Terrortaten begehe, sollte als Heranwachsender grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

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