Telekommunikation

"Nicht zuständig": Klage gegen Lidl-App von OLG abgewiesen

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Lidl-Filiale (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Brandenburg an der Havel (dts Nachrichtenagentur) - Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel hat eine Klage gegen die Rabatt-App des Discounters Lidl abgewiesen.

Der OLG-Richter erklärte am Dienstag, das Gericht sei "sachlich nicht zuständig", da die Klage auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gestützt wurde, welches nicht auf den Verbraucherschutz ausgerichtet sei. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die "Lidl Plus"-App geklagt, da sie eine Diskriminierung in den Rabattangeboten sah.

Die Verbraucherschützer argumentierten, dass die Rabatte über die App ältere, behinderte oder jüngere Menschen diskriminierten, da diese oft kein Smartphone besäßen und somit die App nicht nutzen könnten. Der Kläger forderte von Lidl, die Rabattierung über die App zu unterbinden. Das Oberlandesgericht verwies darauf, dass für Verbraucherschutzfragen zunächst die Landgerichte zuständig seien.

Ähnliche Klagen waren zuvor bereits gegen andere Discounter wie Netto und Penny eingereicht worden, wurden jedoch ebenfalls abgewiesen. Diese Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig, und eine Revision wurde zugelassen. Der Bundesgerichtshof muss sich nun mit dem Thema befassen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Lidl verteidigte seine App als freiwilliges, zusätzliches Angebot, das den Kunden Preisvorteile und digitale Services biete. Im Gegenzug erhalten Unternehmen über solche Apps Analysedaten über ihre Kunden.

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